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Beschlusstext (79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 520.16 TOP 5.6 79. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: 1. die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Hüttenstraße“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Wirkungsbereich der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im westlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, umfasst die Parzelle 315 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Rauschgraben und das Vogelrutherfeld - im Osten durch eine gewerbliche Baufläche an der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ - im Süden durch die Hüttenstraße - und im Westen durch die seitliche Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Hüttenstraße. Der Wirkungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Vorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses, zu entnehmen. Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 79. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (hier: 8.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Abstimmungsergebnis 24 Ja-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister 19 Nein-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke, Keine Enthaltung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Seite 2