Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 509.16
TOP 5.3
Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
1. den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
2. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
3. die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
Osten
durch die bestehende Wohnbebauung
Süden
durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
Westen
durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen,
in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und 171
sowie teilweise 33, 172 und 173;
in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661;
in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem der Vorlage beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten
zu integrieren.
Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die
wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche
Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden.
Der Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr.
344 „Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden
Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit
eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die
Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von
Einzel- und Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung
getragen werden.
Abstimmungsergebnis
37 Ja-Stimmen: 18 CDU, 12 SPD, 2 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Piraten, Bürgermeister
6 Nein-Stimmen: 5 B90/Grüne, StVO W.Scharping
Keine Enthaltung
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE, im Bebauungsplan Wohneinheiten von 20-25% für den
geförderten Wohnungsbau vorzusehen, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
23 Nein-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, Bürgermeister
20 Ja-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke, StVO W.Scharping
Keine Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016
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