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Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 508.16 TOP 5.2 80. Änderung des Flächennutzungsplanes "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: 1. die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der dreiteilige Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen. Der östliche Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 1.500 m²) wird begrenzt im:  Norden durch landwirtschaftliche Flächen  Osten durch die bestehende Wohnbebauung  Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg  Westen durch landwirtschaftliche Flächen Der mittlere Teilbereich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz mit rund 2.300 m²), wird begrenzt im:  Norden durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)  Osten durch die bestehende Gewerbe- und Wohnbebauung entlang des Vinger Wegs  Süden durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg  Westen durch landwirtschaftliche Flächen Der westliche Teilbereich (1. Änderung FNP- Darstellung als landwirtschaftliche Flächen mit rund 600 m²) wird begrenzt im:     Norden Osten Süden Westen durch die Stiftsstraße durch die landwirtschaftliche Fläche durch den ca. 150 m parallel zur Stiftstraße verlaufenden Fuß-/Radweg durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs Der Geltungsbereich der 80. Änderung des Flächennutzungsplans „Vinger Weg“ hat eine Gesamtgröße von rund 4.400 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 80. Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage mit Wohnbebauung zu schaffen und das städtebauliche Konzept des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ realisieren zu können. Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimmen: 18 CDU, 12 SPD, 2 FDP, 1 Linke, 2 BBK/Piraten, Bürgermeister 6 Nein-Stimmen: 5 B90/Grüne, StVO W.Scharping 1 Enthaltung: Linke Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Seite 2