Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

öffnen download melden Dateigröße: 28 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 507.16 TOP 14.2 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der der Rat der Kolpingstadt Kerpen, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Schmiemann, Kaygasse 5, 50676 Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Burkhard von Seggern, Kaiser-Konrad-Straße 62, 53885 Bonn, zu berufen. Beide Herren sollen den tatsächlichen Vorsitz im halbjährlichen Wechsel übernehmen. Als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Gertrudenhofweg 1, 50858 Köln zu berufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung