Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 507.16
TOP 14.2 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der der Rat der Kolpingstadt
Kerpen, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Herrn Rechtsanwalt Dr.
Klaus Schmiemann, Kaygasse 5, 50676 Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Burkhard von Seggern,
Kaiser-Konrad-Straße 62, 53885 Bonn, zu berufen.
Beide Herren sollen den tatsächlichen Vorsitz im halbjährlichen Wechsel übernehmen.
Als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle beschließt der Rat der Kolpingstadt
Kerpen auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, Herrn Prof. Siegfried Willutzki,
Gertrudenhofweg 1, 50858 Köln zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltung