Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 571.16
TOP 8.
Sachstand Ausbauplanung Kindertagesstätten
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt, wurde vor Beginn der Sitzung vorgezogen und
unter TOP 5.5 geführt.
Nach ausführlicher, kontroverser Diskussion bleibt festzuhalten, dass bei den bisher
vorliegenden Beschlüssen zum Bau von Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet zunächst
noch kein Planungsrecht bzw. keine rechtsverbindliche Einigkeit mit den
Grundstückseigentümern bezüglich des Standortes am Sandweg in Horrem und bezüglich des
auf Fremdeigentum liegenden zuerst diskutierten Standortes an der Hüttenstraße in Sindorf
vorliegt. Mit den heutigen zu beschließenden Bebauungsplanaufstellungs-beschlüssen sollen
planungsrechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, um zeitlichen Verzögerungen bei einem
Baubeginn vorzubeugen.
Die Verwaltung zeigt mit dieser Vorlage alternative Lösungen auf, um, wie vom Rat gewünscht,
schnellstmöglich Kindertagesstättenplätze im gesamten Stadtgebiet schaffen zu können.
Der Standort Gleisdreieck im Stadtteil Horrem zeige eine Möglichkeit unabhängig und somit
zusätzlich zum Standort Sandweg auf. Im Gleisdreieck besteht bereits Planungsrecht. Da das
Grundstück der Stadt gehört, könnte dort am schnellsten eine Kindertagesstätte entstehen.
Es wird hier über den Sachstand der bisherigen Beschlüsse zu den KindertagesstättenStandorten sowie möglicher Alternativen berichtet. Konkrete Planungen der Einrichtungen
werden noch in den Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.