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Beschlussvorlage (Dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
68 kB
Datum
20.11.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Beschlussvorlage (Dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen) Beschlussvorlage (Dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 847 /IX.L. Datum: 13.11.2012 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 20.11.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft nimmt die Ersatzbepflanzungen im Rahmen der dorfökologischen Gestaltungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Die Gemeinde Nettersheim ist bereits seit vielen Jahren darum bemüht, den ortstypischen Baum- und Strauchbewuchs in den Dörfern zu fördern. Auf privatem Sektor erfolgt dies durch die Aktion „Bürger pflanzen Laubbäume“, bei der die Bürgerinnen und Bürger schon seit über 20 Jahren die Möglichkeit haben, ortstypische Bäume und Sträucher zum Einkaufspreis zu erwerben. Parallel hierzu finden in jedem Jahr dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes statt, wobei ebenfalls ausschließlich ortstypische Bäume und Sträucher Verwendung finden. Die dorfökologischen Gestaltungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes decken ein breites Spektrum ab. So z. B. werden Baumalleen an öffentlichen Straßen hergestellt, gemeindliche Grundstücke mit Rotbuchenhecken eingefasst oder punktuelle Bepflanzungen mit nur wenigen Sträuchern oder Einzelbäumen durchgeführt. Exemplarisch werden nachstehend dorfökologische Gestaltungsmaßnahmen aus den vergangenen vier Jahren aufgeführt: Bepflanzungsmaßnahmen Lindenplatz Zingsheim Ergänzung der Bepflanzung Trier Straße in Holzmülheim im Rahmen des Ausbaus Pflanzung von Einzelbäumen entlang der Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet Zingsheim Bepflanzung der Böschung der Friedhofserweiterungsfläche Nettersheim in Richtung Engelgauer Weg Bepflanzung der Windwurffläche am Friedhof Nettersheim Anlegung einer Rotbuchenhecke Kindergarten Zingsheim Anlegung einer Rotbuchenhecke auf dem Friedhof Buir 3 Anlegung einer Rotbuchenhecke Friedhof Zingsheim Anlegung einer Rotbuchenhecke Friedhof Pesch Anlegung von Rotbuchenhecken am Naturzentrum und am Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Anlegung einer Rotbuchenhecke auf dem Alten Friedhof Nettersheim Anlegen einer Rotbuchenhecke Grundschule Marmagen Anlegen einer Rotbuchenhecke Grundschule Zingsheim Anlegung einer Rotbuchenhecke sowie Pflanzung von vier Einzelbäumen auf dem Friedhof Nettersheim zur Anlegung eines Grabfeldes für neue Bestattungsmöglichkeiten Bepflanzung der Friedhofserweiterungsfläche in Frohngau mit einer Rotbuchenhecke und zwei Einzelbäumen Pflanzung von drei Einzelbäumen auf dem Friedhof in Holzmülheim zur Anlegung von Grabstätten in gemeindlicher Pflege Pflanzung von zwei Ahornbäumen auf dem Parkplatz Urftstraße in Nettersheim Anlegung eines Bepflanzungsstreifens am Bolzplatz Tondorf Bepflanzung der Böschung zwischen Bahnhof und Dorfsaal Nettersheim Bepflanzungsmaßnahmen an der Erftquelle Holzmülheim Darüber hinaus wurden bestehende Bepflanzungen auf den Friedhofserweiterungsflächen Tondorf, Pesch und Zingsheim, auf dem Spielplatz Cervusnknopp in Marmagen, an der villa rustica in Roderath und am Eifelhaus in Nettersheim ergänzt. Im Rahmen der dorfökologischen Gestaltungsmaßnahmen des gemeindlichen Bauhofes erfolgt die Ersatzbepflanzung für gemeindliche Bäume, für die eine Befreiung von der Baumschutzsatzung ausgesprochen wurde und die beseitigt werden mussten, sofern eine Ersatzbepflanzung am ursprünglichen Standort nicht möglich ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister