Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 519.16
TOP 5.7
Bebauungsplan SI 301/1. Änderung "Grünfläche Hüttenstraße", Stadtteil
Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen:
1. Die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes SI 301 „Grünfläche Hüttenstraße“
gem. § 2(1) BauGB.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Sindorf nördlich der Hüttenstraße
und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Rauschgraben und das Vogelrutherfeld
- im Osten durch eine gewerbliche Baufläche an der Straße „Zum Vogelrutherfeld“
- im Süden durch die Hüttenstraße
- und im Westen durch die seitliche Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Hüttenstraße.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 13.500 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs
ist dem der Vorlage als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung
einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 301 „Grünfläche Hüttenstraße“ zu ändern.
Abstimmungsergebnis
24 Ja-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister
19 Nein-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke,
Keine Enthaltung