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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 301/1. Änderung "Grünfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 301/1. Änderung "Grünfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 519.16 TOP 5.7 Bebauungsplan SI 301/1. Änderung "Grünfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: 1. Die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes SI 301 „Grünfläche Hüttenstraße“ gem. § 2(1) BauGB. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Sindorf nördlich der Hüttenstraße und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch den Rauschgraben und das Vogelrutherfeld - im Osten durch eine gewerbliche Baufläche an der Straße „Zum Vogelrutherfeld“ - im Süden durch die Hüttenstraße - und im Westen durch die seitliche Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Hüttenstraße. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 13.500 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem der Vorlage als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen. Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 301 „Grünfläche Hüttenstraße“ zu ändern. Abstimmungsergebnis 24 Ja-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister 19 Nein-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke, Keine Enthaltung