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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 522.16 TOP 5.8 Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen: 1. 2. 3. die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ im Stadtteil Sindorf gem. § 2 (1) BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich liegt am südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf, er umfasst die Parzellen 709, 395 in der Flur 18, Gemarkung Sindorf, er wird begrenzt: im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 20.000 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem der Vorlage als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen. Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung