Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 491.16
TOP 13.
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Bau- und Feuerschutz- sowie
des Haupt- und Finanzausschusses:
1.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des
Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises zustimmend zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans gemäß der
Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 23.06.2016 möglichst bis zum 30.06.2018
umzusetzen.
2.
Für das Haushaltsjahr 2017 soll für die erforderlichen Planungs- und Baukosten ein
Haushaltsansatz in Höhe von 600.000 € im Haushaltsplan eingestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren und die Bauplanung
umgehend ab 2017 einzuleiten mit der Zielsetzung der Baufertigstellung bis zum
30.06.2018.
3.
Zur Anschaffung der beiden Rettungswagen -einen für die Rettungswache Brüggen sowie
einen für den Sonder-/ Spitzenbedarf- eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 430.000,- € zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der dann zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Neubeschaffung der beiden Fahrzeuge
entsprechend der Vergaberichtlinien der Kolpingstadt Kerpen umgehend auszuschreiben
und dem wirtschaftlichsten Bieter des Vergaberechts den Auftrag zu erteilen.
4.
Im Stellenplan 2018 insgesamt 11 Planstellen mit den Entgeltgruppen EG P8 für die
Besetzung des zusätzlichen Rettungswagens in Kerpen-Brüggen sowie für die zusätzlichen
Desinfektorenaufgaben einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2017 die
notwendigen Verfahren für die zeitgerechte Personalgewinnung zum 01.01.2018
durchzuführen.
5.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach Ziffer 3 wird in
Höhe von 430.000 € ein Teilbetrag der veranschlagten 12,3 Mio. € für den Bau von
Flüchtlingsunterkünften (Geschosswohnungsbau) herangezogen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016
Seite 2