Daten
Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 08.11.2016
Drucksachen-Nummer: 466.16
TOP 9.
Sportstättenzielplanung;
hier: 1.
Übertragung der Unterhaltung von städtischen
Sportaußenanlagen und
Sportlerheimen an die Vereine
2.
Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an
Vereine, die der
Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der
Sportanlage dienen
Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen, nachfolgenden Grundsatzbeschluss zur Sicherung des Erhalts der
städtischen Sportanlagen zu fassen:
1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem
Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf
Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen
Jahnstadion in Kerpen
Sportanlage Buir / Am Schlicksacker
Sportanlage Manheim-neu
wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die
Vereine jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem
jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die
politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird.
2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu
substanzerhaltenden bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den
Außensportanlagen als auch an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im
Einzelfall eine politische Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen.
3. Die im Pachtvertrag aufgeführten Vereine (Horremer Sportverein, ESV Horrem, SCB Horrem)
sind in ihrer Gesamtheit als Platzverein zu sehen und auch bei der Umwandlung des
Tennensportplatzes alle mit einzubeziehen.
4. Die existierende Begrenzung auf 10%, maximal 7.500 € für einzelfallbezogene
Investitionszuschüsse, wird nicht durch den Grundsatzbeschluss aufgehoben, sondern nur für
den Fall eines Platzneubaus durch einen Verein als Bauherr ausgesetzt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend
zu führen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine
eine tragbare bzw. gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister
19 Nein-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke
Keine Enthaltungen
Auf Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Scharping beschließt der Rat der Stadt Kerpen die
Lenkungsgruppe Sportstättenzielplanung mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen: 18 CDU, 5 B90/Grüne, 2 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping,
Bürgermeister
12 Enthaltungen: SPD
Keine Nein-Stimmen
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016
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