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Beschlusstext (Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
102 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
17.11.16, 18:18
Aktualisiert
17.11.16, 18:18
Beschlusstext (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen) Beschlusstext (Sportstättenzielplanung;
hier:	1.	Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und 			Sportlerheimen an die Vereine
	2.	Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der 		Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen)

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AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Drucksachen-Nummer: 466.16 TOP 9. Sportstättenzielplanung; hier: 1. Übertragung der Unterhaltung von städtischen Sportaußenanlagen und Sportlerheimen an die Vereine 2. Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine, die der Werterhaltung bzw. Wertverbesserung der Sportanlage dienen Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt der Rat der Kolpingstadt Kerpen, nachfolgenden Grundsatzbeschluss zur Sicherung des Erhalts der städtischen Sportanlagen zu fassen: 1. Die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen a) b) c) d) e) f) Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen Jahnstadion in Kerpen Sportanlage Buir / Am Schlicksacker Sportanlage Manheim-neu wird auf die jeweiligen „Platzvereine“ übertragen. Für diese Aufwendungen erhalten die Vereine jährlich einen Zuschussbetrag, der individuell zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird. 2. Diese Vereine erhalten auf Antrag im Einzelfall Investitionszuschüsse zu substanzerhaltenden bzw. wertverbessernden baulichen Maßnahmen, sowohl an den Außensportanlagen als auch an den Vereins- bzw. Umkleidegebäuden. Hierfür ist jeweils im Einzelfall eine politische Entscheidung über das Ob und Wie zu treffen. 3. Die im Pachtvertrag aufgeführten Vereine (Horremer Sportverein, ESV Horrem, SCB Horrem) sind in ihrer Gesamtheit als Platzverein zu sehen und auch bei der Umwandlung des Tennensportplatzes alle mit einzubeziehen. 4. Die existierende Begrenzung auf 10%, maximal 7.500 € für einzelfallbezogene Investitionszuschüsse, wird nicht durch den Grundsatzbeschluss aufgehoben, sondern nur für den Fall eines Platzneubaus durch einen Verein als Bauherr ausgesetzt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend zu führen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine eine tragbare bzw. gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen: 18 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister 19 Nein-Stimmen: 12 SPD, 5 B90/Grüne, 2 Linke Keine Enthaltungen Auf Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Scharping beschließt der Rat der Stadt Kerpen die Lenkungsgruppe Sportstättenzielplanung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen: 18 CDU, 5 B90/Grüne, 2 FDP, 2 Linke, 2 BBK/Piraten, StVO W.Scharping, Bürgermeister 12 Enthaltungen: SPD Keine Nein-Stimmen Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.11.2016 Seite 2