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Beschlusstext (Förderung der Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
29.11.16, 13:16
Aktualisiert
29.11.16, 13:16
Beschlusstext (Förderung der Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 8. Sitzung des Sozialausschusses vom 27.10.2016 Drucksachen-Nummer: 511.16 TOP 4. Förderung der Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis Herr Maus trägt vor, dass die vertragliche Vereinbarung um § 5 (3) wie folgt ergänzt wird: (3) Eine Abrechnung von Fachleistungsstunden durch die „Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V.“ ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem ein anderer Vertragspartner ausscheidet. Der Sozialausschuss beschließt unter o. g. Ergänzung, die der Drucksache als Anlage beigefügte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Kolpingstadt Kerpen als zuständige örtliche Betreuungsbehörden und den anerkannten, im Rhein-Erft-Kreis tätigen Betreuungsvereinen, für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 abzuschließen. Einstimmiger Beschluss.