Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
29.11.16, 13:16
Aktualisiert
29.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 8. Sitzung des Sozialausschusses
vom 27.10.2016
Drucksachen-Nummer: 511.16
TOP 4.
Förderung der Betreuungsvereine im Rhein-Erft-Kreis
Herr Maus trägt vor, dass die vertragliche Vereinbarung um § 5 (3) wie folgt ergänzt wird:
(3) Eine Abrechnung von Fachleistungsstunden durch die „Arbeiterwohlfahrt Regionalverband
Rhein-Erft & Euskirchen e.V.“ ist erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem ein anderer
Vertragspartner ausscheidet.
Der Sozialausschuss beschließt unter o. g. Ergänzung, die der Drucksache als Anlage
beigefügte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Kolpingstadt
Kerpen als zuständige örtliche Betreuungsbehörden und den anerkannten, im Rhein-Erft-Kreis
tätigen Betreuungsvereinen, für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2021 abzuschließen.
Einstimmiger Beschluss.