Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
22.06.12, 18:01
Aktualisiert
22.06.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 774 /IX.L.
Datum: 19.06.2012
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
19.06.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
26.06.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung des Bebauungsplanes L 5 - Gewerbegebiet Zingsheim-Süd (Vereinfachtes
Verfahren;
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich.
2) Es wird beschlossen, den Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd,
dahingehend zu verändern, dass
a) auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179, 159 und 99
festgesetzte „Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und
Sträuchern“ teilweise aufgehoben werden. Der hierzu beigefügte Planauszug,
Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses, und
b) auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 159 und 99 festgesetzte „Anpflanzungen gem. den jeweiligen Ziffern der textlichen Festsetzungen (hier: Nr. 17 - Anpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen: Auf den
Pflanzstreifen entlang der Erschließungsstraßen sind ausschließlich Hochstämme im Abstand von 12 – 15 m anzupflanzen. Bäume gem. Artenliste
dreimal verpflanzt, ab 8 cm Stammdurchmesser) dahingehend verändert werden, dass „erforderliche Zufahrten hiervon ausgenommen sind“.
c) Die an der westlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur
14 Nr. 179 sowie an der östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 14 Nr. 159 festgesetzten Baugrenzen sind teilweise aufzuheben (s. Anlage 1)
3) Es wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu
den zuvor beschriebenen Änderungen gefasst.
4) Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 BauGB ist einzuleiten. Hierbei sind
§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2, jeweils 2. Halbsatz BauGB anzuwenden.
5) Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung sowie erforderliche Gutachten ist das Stadt-Planungsbüro Lanzerath aus Euskirchen zu beauftragen.
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Begründung:
Auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 ist eine Firma mit Maschinen- und Werkzeughandel (Gewerbegebiet Zingsheim-Süd 11) ansässig, die
ihren Betrieb baulich weiter entwickeln möchte. Hierzu beabsichtigt sie, Teilflächen
der Grundstücke Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 159 und 99 in Anspruch zu
nehmen. Die zuvor beschriebenen Grundstücke befinden sich im rechtsverbindlich
erlassenen Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet Zingsheim-Süd.
Der Bebauungsplan L 5 setzt
a) auf den Grundstücken Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 179, 159 und 99 „Flächen mit Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern“ sowie
b) auf den Grundstücken Nr. 159 und 99 „Anpflanzungen gem. den jeweiligen Ziffern der textlichen Festsetzungen (hier: Nr. 17 – Anpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen: Auf den Pflanzstreifen entlang der Erschließungsstraßen
sind ausschließlich Hochstämme im Abstand von 12 – 15 m anzupflanzen. Bäume gem. Artenliste dreimal verpflanzt, ab 8 cm Stammdurchmesser)“,
c) eine Baugrenze an der westlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 14 Nr. 179 sowie an der östlichen Grenze des Grundstückes
Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 159
fest.
Durch die künftige bauliche Entwicklung kann die vorhandene Bepflanzung entlang
der betroffenen Grundstücksgrenzen, sowie die festgesetzen Baugrenzen wie ursprünglich vorgesehen nicht aufrecht erhalten werden. Darüber hinaus soll ausgehend von der Straße Gewerbegebiet Zingsheim-Süd eine Zufahrt in einer Breite von
10,0 m zu den Grundstücken Nr. 159 bzw. 99 geschaffen werden, so dass die textliche Festsetzung Nr. 17 dahingehend verändert werden muss, dass „erforderliche
Zufahrten von der Anpflanzung von Hochstämmen ausgenommen sind“.
Es wird daher vorgeschlagen, den Bebauungsplan L 5, Gewerbegebiet ZingsheimSüd, wie zuvor beschrieben zu ändern und hierzu das Verfahren zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes L 5 (Vereinfachtes Verfahren) gem. § 13 Abs. 2 BauGB einzuleiten. Zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen mit Begründung und ggf.
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erforderliche Gutachten sollte das Stadt-Planungsbüro Lanzerath aus Euskirchen
beauftragt werden.
Aus dem beigefügten Planauszug (Anlage 2) sind die betroffenen Grundstücke ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister