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Beschlussvorlage (Jahresbericht des Sozialbüros 2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
13.05.2009
Erstellt
12.05.09, 21:45
Aktualisiert
12.05.09, 21:45

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1589 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht des Sozialbüros 2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1589 1. Sachverhalt: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 1.1 Personalsituation Im Sozialbüro Bad Münstereifel werden die Leistungsfälle des Arbeitslosengeldes II nach dem SGB II von städtischen MitarbeiterInnen bearbeitet. Grundlage hierfür ist eine Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung zwischen der ARGE EU-Aktiv und der Stadt Bad Münstereifel. Die ARGE EU-Aktiv gewährt der Stadt Bad Münstereifel hierfür eine Kostenerstattung für Personal- und Sachkosten auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes. Der Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die erstattungsfähige Stellenzahl fest. Der Kapazitätsplan der ARGE EU-Aktiv sieht für das Sozialbüro Bad Münstereifel 3,35 Stellen für Leistungssachbearbeiter, eine Stelle Vermittlungsmanager und 0,5 Stellenanteil für einen Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden von der Agentur für Arbeit besetzt. In der Leistungssachbearbeitung waren bis Oktober 2008 3,0 Stellen tatsächlich besetzt. Die Aufgaben der Leistungssachbearbeitung SGB II werden von fünf MitarbeiterInnen erledigt, die daneben auch für die Aufgaben nach SGB XII und AsylbLG zuständig sind. Im Schnitt wurden von einer Vollzeitkraft rund 135 Leistungsfälle betreut. Die ARGE EU-Aktiv setzt einen Betreuungsschlüssel von 125 Leistungsfällen als Qualitätsziel. Von November 2008 bis einschließlich Februar 2009 war im Sozialbüro eine Vollzeitstelle vakant, so dass die vier übrigen SachbearbeiterInnen diese Leistungsfälle zusätzlich übernehmen mussten. Während der Stellenvakanz lag der Betreuungsschlüssel bei 180 Fällen pro Vollzeitkraft. Die MitarbeiterInnen mussten in dieser Zeit eine starke psychische Mehrbelastung bewältigen. Die freie Stelle wurde zum 01.03.2009 mit Frau Lisa Heller wiederbesetzt, so dass sich die Personalsituation seitdem wieder entspannt hat. Mit Frau Helmi Lesemann (seit April 2007) und Herrn Christof Würth (seit Februar 2008) sind zwei Integrationsfachkräfte der ARGE im Sozialbüro Bad Münstereifel eingesetzt. Herr Würth ist als Vermittlungsmanager, Frau Lesemann als Fallmanagerin tätig. Durch eine bauliche Änderung im Frühjahr 2008 konnten für beide Integrationsfachkräfte Büros im Erdgeschoss des Rathauses Marktstraße 15 bereitgestellt werden, so dass die Kommunikationswege zwischen Leistungssachbearbeitern und Integrationskräften als optimal bezeichnet werden können. Auch die Kunden profitieren von der Nähe ihrer persönlichen Ansprechpartner im Rathaus Bad Münstereifel. 1.2 Fallzahlen Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt: Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.: Leistungsfälle Personen 2005 393 733 2006 353 700 2007 387 776 2008 403 816 Seite 3 von Ratsdrucksache 1589 Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.: Zugänge Abgänge 2005 225 128 2006 169 202 2007 184 156 2008 222 172 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2008 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jan 08 Feb 08 Mrz 08 Apr 08 Mai 08 Jun 08 Jul 08 Aug 08 Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08 Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 380 Arbeitslosenquote in Prozent (Kreis Euskirchen) 6,6 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 383 387 393 391 397 391 399 400 403 402 403 6,6 6,4 6,4 6,4 6,2 6,4 6,3 6,0 5,9 5,9 6,0 Im Kreis Euskirchen beziehen rund 62 % aller Arbeitslosen Arbeitslosengeld II. Wie bereits im Vorjahr festzustellen war, geht mit der Senkung der Arbeitslosenquote keine Senkung der Fallzahlen einher. Im Gegenteil ist ein leichter, kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Viele Geringverdiener haben mit ihren Familien mitunter Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II, gelten aber als Erwerbstätige nicht als „arbeitslos“ im Sinne der Arbeitslosenstatistik. Gleiches gilt für diejenigen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich durch die Vermittlung der ARGE in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen befinden, oder denen eine Arbeitsgelegenheit vermittelt wurde. Auch Personen, die infolge der Betreuung minderjähriger Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber finanziell hilfebedürftig sind, sind zwar im Leistungsbezug, zählen aber nicht als Arbeitslose. Der Bundesgesetzgeber will ab 2009 mit Vergünstigungen beim Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit der Geringverdiener vermeiden. Dennoch ist abzusehen, dass sich die drohende Rezession im Laufe des Jahres 2009 auch bei den Leistungsfällen im SGB II bemerkbar macht. Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Struktur der ARGEn für unzulässig erklärt und den Gesetzgeber damit beauftragt, bis Ende 2010 die bisherige Mischverwaltung zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern neu zu regeln. Eine solche Regelung ist jedoch derzeit noch nicht absehbar, so dass im ungünstigsten Falle ab 2011 eine getrennte Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und kommunalen Trägern im Raum steht. Vor diesem Hintergrund haben die Agentur für Arbeit Brühl und der Kreis Euskirchen bereits signalisiert, dass der hier bestehende ARGE-Vertrag, der zunächst bis 31.12.2009 abgeschlossen wurde, um ein Jahr bis 31.12.2010 verlängert werden soll. 1.3 Leistungen zum Lebensunterhalt Auch auf die Höhe der Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt hat sich die sinkende Arbeitslosenquote eher weniger ausgewirkt. Vor allem bei den Kostenanteilen des kommunalen Trägers Kreis Euskirchen zeigt sich eine Steigerung. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die Kosten der Unterkunft. Durch die gesetzliche Regelung des § 19 SGB II ist Einkommen der Leistungsempfänger vorrangig auf den Kostenanteil der Bundesagentur für Arbeit anzurechnen. Seite 4 von Ratsdrucksache 1589 So kommen in vielen Fällen, in denen aufstockende Leistungen gewährt werden, überwiegend oder ausschließlich kommunale Leistungen zur Auszahlung. Die Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel: einschließlich Aufwendungen Bund Aufwendungen Kreis Summe gesamt Monatschnitt gesamt Monatsschnitt gesamt Jan - Dez 2006 Jan - Dez 2007 Jan - Okt 2008 2.761.852 € 2.359.643 € 1.990.635 € 230.154 € 196.637 € 199.064 € 1.442.122 € 1.395.806 € 1.258.875 € 120.177 € 116.317 € 125.888 € der Monatsschnitt 4.203.974 € 3.755.449 € 3.249.510 € 350.331 € 312.954 € 324.951 € Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen ab November 2008 liegen noch nicht vor. 2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden. Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind: • • • • • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2009 insgesamt 87 Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2008): 9 (15) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 75 (73) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 10 (12) Fälle Hilfe bei Krankheit 3 (5) Fälle Hilfe zur Pflege (Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt). Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung): Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 Ausgaben Hilfe zum Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung 1.106.263,43 € 214.038,50 € 82.934,82 € 30.618,83 € 104.483,05 € 20.141,01 € 105.981,10 € 19.791,80 € 85.462,05 € 35.054,08 € Einnahmen Summe Ausgaben 43.320,62 € 1.363.622,55 € 0,00 € 113.553,65 € 0,00 € 124.624,06 € 0,00 € 125.772,90 € 300,00 € 120.816,13 € HLU/HBL Kostenerstattung Summe Einnahmen Nettoaufwand Sozialhilfe 263.352,19 € 70.123,03 € 333.475,22 € 1.030.147,33 € 57.417,73 € 0,00 € 57.417,73 € 56.135,92 € 37.009,21 € 0,00 € 37.009,21 € 87.614,85 € 39.389,83 € 0,00 € 39.389,83 € 86.383,07 € 27.317,49 € 0,00 € 27.317,49 € 93.498,64 € Seite 5 von Ratsdrucksache 1589 Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr Ausgaben 256.888,40 € 278.019,08 € 287.685,60 € 337.555,69 € 384.562,31 € Einnahmen 51.606,23 € 9.992,62 € 8.406,48 € 1.757,98 € 4.754,52 € Nettoaufwand 205.282,17 € 268.026,46 € 279.279,12 € 334.029,09 € 379.807,79 € Der seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Grundsicherungsaufwendungen setzte sich 2008 auch in Bad Münstereifel fort. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist indessen rückläufig gewesen. Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen begründet. Hier schlugen 2008 vor allem Kostenübernahmen für ambulante Pflegedienste bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII und die Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu Buche. 3. Asylbegehrende Ausländer 3.1 Zuweisungsentwicklung In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1999 – 2008 aufgeführt. Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Zuweisungen 32 1 36 34 25 15 1 11 3 1 Zur Zeit (Stand Januar 2009) besteht keine Aufnahmeverpflichtung. 3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u. sonstige Leistungen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Gesamtausgaben 2003 2004 2005 2006 2007 2008 257.015,26 € 222.213,36 € 180.377,16 € 183.437,49 € 158.584,47 € 142.491,33 € 93.674,00 € 110.815,00 € 91.859,00 € 51.349,00 € 47.329,00 € 33.705,00 € 350.689,26 € 333.028,36 € 272.236,16 € 234.786,49 € 205.913,47 € 176.196,33 € GesamtEinnahmen 32.762,17 € 32.045,76 € 9.387,52 € 6.155,48 € 2.873,22 € 2.414,33 € Nettoaufwand 317.927,09 € 300.982,60 € 262.848,64 € 228.631,01 € 203.040,25 € 173.782,00 € Seite 6 von Ratsdrucksache 1589 Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 36 % durch die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt. Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde nochmals von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf 48,3 Mio. € in 2008 gesenkt. In 2009 wird sich der Betrag nochmals um ca. 17 Mio. € reduzieren. Von z.Zt. 30 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur 7 Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Im Dezember 2008 wurden 86 Personen im Stadtgebiet betreut. Personenkreis Anzahl der betreuten Personen Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach AsylbLG SGB II 7 0 Asylantragsteller 7 Asylfolgeantragsteller 1 1 0 Rechtskräftig abgelehnt Aufenthaltserlaubnis, u.ä. Summe 20 11 1 58 14 11 86 33 12 Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2008 insgesamt 1.552 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet. 4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler Im Jahr 2008 wurden keine Aussiedler zugewiesen. Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im März 2009 neun Aussiedler aufzunehmen. 5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10 Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert. Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt. Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt, in dem ab Frühjahr 2009 an Bedürftige auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann. Im Übergangsheim stehen somit noch 23 Zimmer zur Verfügung. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 7 ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine obdachlose Person, die in 9 Zimmern untergebracht sind. Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von neun Personen. Außerdem sind ca. 20 Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes. Diese Personen wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen. Seite 7 von Ratsdrucksache 1589 Bis zu acht obdachlose Personen könnten zudem, z. B. im Falle eines Wohnungsbrandes, noch aufgenommen werden. 6. Sozialarbeit In den meisten Punkten kann auf den Vorjahresbericht Bezug genommen werden. 40% an Arbeitseinsatz der Sozialarbeiterin fallen auf die Beratung und Betreuung von - Menschen, die zum Teil noch nicht im Hilfebezug nach SGBII oder SGBXII sind und Hilfestellung bei der Klärung einer sehr problematischen Lebenssituation benötigen, jungen, häufig alleinerziehenden Müttern, von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, Psychisch Kranken, vor oder nach Klinikaufenthalten, Sowie Hilfeplanung für ältere Menschen, die durch Alter oder gesundheitliche Einschränkungen Beratung und Unterstützung brauchen. In vielen Fällen wird an die entsprechenden Fachstellen verwiesen oder in enger Kooperation mit diesen zusammengearbeitet.(z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen etc.) Dies gilt gleichermaßen für die folgenden Arbeitsbereiche: 35% der Sozialarbeit bezieht sich auf Beratungen, Hilfestellungen, Lebensplanung und Krisenintervention, die durch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger oder durch Ansprache von anderen Institutionen ( z.B. Kindergarten, Grundschule, Polizei...) angefragt werden. Besondere Gefahrensituationen, sowie die Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes, z.T. unter Einbeziehung englischer oder französischer Sprachkenntnisse stellen hohe Anforderungen an die Belastbarkeit. Eine Gesprächsführung, vor allem in Krisenfällen zwischen Ehepartnern oder Eltern und Kindern setzt die sensible Einschätzung der Gefahrensituation voraus, die Kompetenz ein adäquates Hilfsangebot anzubieten oder im Rahmen einer Krisenintervention deeskalierend einzugreifen. Die Betreuung bezieht sich sowohl auf die im Übergangsheim lebenden Asylbewerber als auch auf weitere im Stadtgebiet wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. 25% der Tätigkeit setzen sich aus Präventionsarbeit, Vernetzungsarbeit mit Fachgremien und Entwicklung von Interventionskonzepten zur Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen zum Abbau häuslicher Gewalt zusammen. Im Rahmen der Präventionsarbeit, die sich auch auf die Abwendung wiederholten Hilfebedarfs bezieht, wird persönliche Betreuung einzelner Klientinnen oder Klienten geleistet, die auf Grund oft extremer Gewalterfahrungen in der Kindheit oder Jugend Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung nur langsam aufholen können. Diese Arbeit kann in 2009 nur noch sehr eingeschränkt geleistet werden, da die Sozialarbeiterin seit September 2008 an vier Wochentagen als Schulsozialarbeiterin tätig ist. Seite 8 von Ratsdrucksache 1589 7. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2004 bis 2008: Jahr Wohngeld-Anträge WohngeldAufwendungen 2004 2005 2006 2007 2008 597 310 749 377 325 604.350,56 € 241.981,35 € 395.596,86 € 225.053,31 € 222.139,65 € Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge. Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde. In 2008 wurden insgesamt 284 Wohngeldbewilligungen und 41 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 222.139,65 € ausgezahlt. Über das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW wurden in insgesamt 325 Fällen 1.048 Verarbeitungen durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen, Ablehnungen oder Einstellungen auch Einkommensänderungen, Mietänderungen und automatische Datenabgleiche (z.B. zu Zinseinkünften). In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind. Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten (insbesondere Haushalte ohne Erwerbseinkommen) wurde damit wieder erweitert. 8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden im Sozialbüro Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 Anträge 444 598 463 491 498 Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Verlegung der Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen ab 01.01.2008 erhalten. Seite 9 von Ratsdrucksache 1589 9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2. Jahreshälfte 2001. Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2008 fand keine Sitzung statt. Für das Bauvorhaben „Bahnübergang Otterbach“ wurde von der Verwaltung zur Beantragung eines Zuschusses bei der Bezirksregierung Köln die erforderliche Stellungnahme des Vorsitzenden des Behindertenbeirates eingeholt. 2. Rechtliche Würdigung entfällt 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.