Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
50 kB
Datum
13.05.2009
Erstellt
12.05.09, 21:45
Aktualisiert
12.05.09, 21:45
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 1589
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht des Sozialbüros 2008
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Wiedemann
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1589
1. Sachverhalt:
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
1.1 Personalsituation
Im Sozialbüro Bad Münstereifel werden die Leistungsfälle des Arbeitslosengeldes II nach dem
SGB II von städtischen MitarbeiterInnen bearbeitet. Grundlage hierfür ist eine
Dienstleistungsüberlassungsvereinbarung zwischen der ARGE EU-Aktiv und der Stadt Bad
Münstereifel.
Die ARGE EU-Aktiv gewährt der Stadt Bad Münstereifel hierfür eine Kostenerstattung für
Personal- und Sachkosten auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes. Der
Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die
erstattungsfähige Stellenzahl fest.
Der Kapazitätsplan der ARGE EU-Aktiv sieht für das Sozialbüro Bad Münstereifel 3,35 Stellen für
Leistungssachbearbeiter, eine Stelle Vermittlungsmanager und 0,5 Stellenanteil für einen
Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden von der Agentur für
Arbeit besetzt.
In der Leistungssachbearbeitung waren bis Oktober 2008 3,0 Stellen tatsächlich besetzt. Die
Aufgaben der Leistungssachbearbeitung SGB II werden von fünf MitarbeiterInnen erledigt, die
daneben auch für die Aufgaben nach SGB XII und AsylbLG zuständig sind. Im Schnitt wurden von
einer Vollzeitkraft rund 135 Leistungsfälle betreut. Die ARGE EU-Aktiv setzt einen
Betreuungsschlüssel von 125 Leistungsfällen als Qualitätsziel.
Von November 2008 bis einschließlich Februar 2009 war im Sozialbüro eine Vollzeitstelle vakant,
so dass die vier übrigen SachbearbeiterInnen diese Leistungsfälle zusätzlich übernehmen
mussten. Während der Stellenvakanz lag der Betreuungsschlüssel bei 180 Fällen pro Vollzeitkraft.
Die MitarbeiterInnen mussten in dieser Zeit eine starke psychische Mehrbelastung bewältigen. Die
freie Stelle wurde zum 01.03.2009 mit Frau Lisa Heller wiederbesetzt, so dass sich die
Personalsituation seitdem wieder entspannt hat.
Mit Frau Helmi Lesemann (seit April 2007) und Herrn Christof Würth (seit Februar 2008) sind zwei
Integrationsfachkräfte der ARGE im Sozialbüro Bad Münstereifel eingesetzt. Herr Würth ist als
Vermittlungsmanager, Frau Lesemann als Fallmanagerin tätig. Durch eine bauliche Änderung im
Frühjahr 2008 konnten für beide Integrationsfachkräfte Büros im Erdgeschoss des Rathauses
Marktstraße 15 bereitgestellt werden, so dass die Kommunikationswege zwischen
Leistungssachbearbeitern und Integrationskräften als optimal bezeichnet werden können. Auch die
Kunden profitieren von der Nähe ihrer persönlichen Ansprechpartner im Rathaus Bad Münstereifel.
1.2 Fallzahlen
Seit 2005 haben sich die Fallzahlen in Bad Münstereifel wie folgt entwickelt:
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Personen am 31.12.:
Leistungsfälle
Personen
2005
393
733
2006
353
700
2007
387
776
2008
403
816
Seite 3 von Ratsdrucksache 1589
Leistungsfälle: Zugänge und Abgänge 01.01.-31.12.:
Zugänge
Abgänge
2005
225
128
2006
169
202
2007
184
156
2008
222
172
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2008 ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen:
Jan 08 Feb 08 Mrz 08 Apr 08 Mai 08 Jun 08 Jul 08 Aug 08 Sep 08 Okt 08 Nov 08 Dez 08
Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften
380
Arbeitslosenquote in
Prozent (Kreis
Euskirchen)
6,6
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
383
387
393
391
397
391
399
400
403
402
403
6,6
6,4
6,4
6,4
6,2
6,4
6,3
6,0
5,9
5,9
6,0
Im Kreis Euskirchen beziehen rund 62 % aller Arbeitslosen Arbeitslosengeld II.
Wie bereits im Vorjahr festzustellen war, geht mit der Senkung der Arbeitslosenquote keine
Senkung der Fallzahlen einher. Im Gegenteil ist ein leichter, kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen
zu beobachten. Viele Geringverdiener haben mit ihren Familien mitunter Anspruch auf
ergänzendes Arbeitslosengeld II, gelten aber als Erwerbstätige nicht als „arbeitslos“ im Sinne der
Arbeitslosenstatistik. Gleiches gilt für diejenigen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die sich durch
die Vermittlung der ARGE in Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen befinden, oder
denen eine Arbeitsgelegenheit vermittelt wurde. Auch Personen, die infolge der Betreuung
minderjähriger Kinder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber finanziell hilfebedürftig
sind, sind zwar im Leistungsbezug, zählen aber nicht als Arbeitslose.
Der Bundesgesetzgeber will ab 2009 mit Vergünstigungen beim Wohngeld, Kindergeld und
Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit der Geringverdiener vermeiden. Dennoch ist abzusehen,
dass sich die drohende Rezession im Laufe des Jahres 2009 auch bei den Leistungsfällen im SGB
II bemerkbar macht.
Im Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Struktur der ARGEn für unzulässig
erklärt und den Gesetzgeber damit beauftragt, bis Ende 2010 die bisherige Mischverwaltung
zwischen Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern neu zu regeln. Eine solche
Regelung ist jedoch derzeit noch nicht absehbar, so dass im ungünstigsten Falle ab 2011 eine
getrennte Aufgabenwahrnehmung von Agentur für Arbeit und kommunalen Trägern im Raum
steht.
Vor diesem Hintergrund haben die Agentur für Arbeit Brühl und der Kreis Euskirchen bereits
signalisiert, dass der hier bestehende ARGE-Vertrag, der zunächst bis 31.12.2009 abgeschlossen
wurde, um ein Jahr bis 31.12.2010 verlängert werden soll.
1.3 Leistungen zum Lebensunterhalt
Auch auf die Höhe der Aufwendungen für Leistungen zum Lebensunterhalt hat sich die sinkende
Arbeitslosenquote eher weniger ausgewirkt. Vor allem bei den Kostenanteilen des kommunalen
Trägers Kreis Euskirchen zeigt sich eine Steigerung. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um
die Kosten der Unterkunft. Durch die gesetzliche Regelung des § 19 SGB II ist Einkommen der
Leistungsempfänger vorrangig auf den Kostenanteil der Bundesagentur für Arbeit anzurechnen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1589
So kommen in vielen Fällen, in denen aufstockende Leistungen gewährt werden, überwiegend
oder ausschließlich kommunale Leistungen zur Auszahlung.
Die
Aufwendungen
für
Leistungen
zum
Lebensunterhalt
Sozialversicherungsbeiträge betrugen für Bad Münstereifel:
einschließlich
Aufwendungen Bund
Aufwendungen Kreis
Summe
gesamt
Monatschnitt gesamt
Monatsschnitt gesamt
Jan - Dez 2006
Jan - Dez 2007
Jan - Okt 2008
2.761.852 €
2.359.643 €
1.990.635 €
230.154 €
196.637 €
199.064 €
1.442.122 €
1.395.806 €
1.258.875 €
120.177 €
116.317 €
125.888 €
der
Monatsschnitt
4.203.974 €
3.755.449 €
3.249.510 €
350.331 €
312.954 €
324.951 €
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Zahlen ab November 2008 liegen noch nicht vor.
2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig
ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden.
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
•
•
•
•
•
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Bestattungskostenübernahme nach § 74 SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2009 insgesamt 87
Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen
vom 01.01.2008):
9 (15) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
75 (73) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
10 (12) Fälle Hilfe bei Krankheit
3 (5) Fälle Hilfe zur Pflege
(Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt).
Aufwendungen der Sozialhilfe (ohne Grundsicherung):
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
Ausgaben
Hilfe zum
Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung
1.106.263,43 € 214.038,50 €
82.934,82 € 30.618,83 €
104.483,05 € 20.141,01 €
105.981,10 € 19.791,80 €
85.462,05 € 35.054,08 €
Einnahmen
Summe
Ausgaben
43.320,62 € 1.363.622,55 €
0,00 € 113.553,65 €
0,00 € 124.624,06 €
0,00 € 125.772,90 €
300,00 € 120.816,13 €
HLU/HBL
Kostenerstattung
Summe
Einnahmen
Nettoaufwand
Sozialhilfe
263.352,19 € 70.123,03 € 333.475,22 € 1.030.147,33 €
57.417,73 €
0,00 € 57.417,73 €
56.135,92 €
37.009,21 €
0,00 € 37.009,21 €
87.614,85 €
39.389,83 €
0,00 € 39.389,83 €
86.383,07 €
27.317,49 €
0,00 € 27.317,49 €
93.498,64 €
Seite 5 von Ratsdrucksache 1589
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
2004
2005
2006
2007
2008
Jahr Ausgaben
256.888,40 €
278.019,08 €
287.685,60 €
337.555,69 €
384.562,31 €
Einnahmen
51.606,23 €
9.992,62 €
8.406,48 €
1.757,98 €
4.754,52 €
Nettoaufwand
205.282,17 €
268.026,46 €
279.279,12 €
334.029,09 €
379.807,79 €
Der seit 2007 zu beobachtende Anstieg der Grundsicherungsaufwendungen setzte sich 2008 auch
in Bad Münstereifel fort.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist indessen rückläufig gewesen.
Der Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen ist insbesondere bei den Hilfen in besonderen
Lebenslagen begründet. Hier schlugen 2008 vor allem Kostenübernahmen für ambulante
Pflegedienste bei nicht ausreichenden Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im
Rahmen der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII und die Übernahme von Bestattungskosten
nach § 74 SGB XII zu Buche.
3. Asylbegehrende Ausländer
3.1 Zuweisungsentwicklung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1999 – 2008 aufgeführt.
Jahr
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Zuweisungen
32
1
36
34
25
15
1
11
3
1
Zur Zeit (Stand Januar 2009) besteht keine Aufnahmeverpflichtung.
3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Jahr
Grundleistungen,
Arbeitsgelegenheiten
u. sonstige Leistungen
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangerschaft
und Geburt
Gesamtausgaben
2003
2004
2005
2006
2007
2008
257.015,26 €
222.213,36 €
180.377,16 €
183.437,49 €
158.584,47 €
142.491,33 €
93.674,00 €
110.815,00 €
91.859,00 €
51.349,00 €
47.329,00 €
33.705,00 €
350.689,26 €
333.028,36 €
272.236,16 €
234.786,49 €
205.913,47 €
176.196,33 €
GesamtEinnahmen
32.762,17 €
32.045,76 €
9.387,52 €
6.155,48 €
2.873,22 €
2.414,33 €
Nettoaufwand
317.927,09 €
300.982,60 €
262.848,64 €
228.631,01 €
203.040,25 €
173.782,00 €
Seite 6 von Ratsdrucksache 1589
Die Nettoaufwendungen werden zu ca. 36 % durch die Landeserstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt.
Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wurde
nochmals von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf 48,3 Mio. € in 2008 gesenkt.
In 2009 wird sich der Betrag nochmals um ca. 17 Mio. € reduzieren.
Von z.Zt. 30 Personen im lfd. Hilfebezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können nur 7
Personen bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gemeldet werden. Für die
sonstigen Personen sind die Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Im Dezember 2008 wurden 86 Personen im Stadtgebiet betreut.
Personenkreis
Anzahl der betreuten Personen
Davon Hilfeempfänger nach Davon Hilfeempfänger nach
AsylbLG
SGB II
7
0
Asylantragsteller
7
Asylfolgeantragsteller
1
1
0
Rechtskräftig
abgelehnt
Aufenthaltserlaubnis,
u.ä.
Summe
20
11
1
58
14
11
86
33
12
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2008 insgesamt
1.552 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet.
4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler
Im Jahr 2008 wurden keine Aussiedler zugewiesen.
Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im März 2009 neun Aussiedler
aufzunehmen.
5. Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10
Seit dem 01.01.2007 ist das Übergangsheim in Iversheim gemeinsame Unterkunft für
Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose. Das Übergangsheim Iversheim ist seit Anfang der
1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde in 2006 bis zum 30.11.2011 verlängert.
Seit Oktober 2007 werden zwei große Räume im Erdgeschoss der „Tafel“ zur Verfügung gestellt.
Ende 2008 wurde der „Tafel“ auf Nachfrage ein weiterer Raum zur Verfügung gestellt, in dem ab
Frühjahr 2009 an Bedürftige auch Tiefkühlkost ausgegeben werden kann.
Im Übergangsheim stehen somit noch 23 Zimmer zur Verfügung.
Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 7 ausländische Flüchtlinge, einen Aussiedler und eine
obdachlose Person, die in 9 Zimmern untergebracht sind.
Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von neun Personen. Außerdem sind ca. 20
Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes. Diese
Personen wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen.
Seite 7 von Ratsdrucksache 1589
Bis zu acht obdachlose Personen könnten zudem, z. B. im Falle eines Wohnungsbrandes, noch
aufgenommen werden.
6. Sozialarbeit
In den meisten Punkten kann auf den Vorjahresbericht Bezug genommen werden.
40% an Arbeitseinsatz der Sozialarbeiterin fallen auf die Beratung und Betreuung von
-
Menschen, die zum Teil noch nicht im Hilfebezug nach SGBII oder SGBXII sind und
Hilfestellung bei der Klärung einer sehr problematischen Lebenssituation benötigen,
jungen, häufig alleinerziehenden Müttern,
von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen,
Psychisch Kranken, vor oder nach Klinikaufenthalten,
Sowie Hilfeplanung für ältere Menschen, die durch Alter oder gesundheitliche
Einschränkungen Beratung und Unterstützung brauchen.
In vielen Fällen wird an die entsprechenden Fachstellen verwiesen oder in enger Kooperation mit
diesen zusammengearbeitet.(z.B. Jugendamt, Gesundheitsamt, Beratungsstellen etc.)
Dies gilt gleichermaßen für die folgenden Arbeitsbereiche:
35% der Sozialarbeit bezieht sich auf Beratungen, Hilfestellungen, Lebensplanung und
Krisenintervention, die durch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger oder durch Ansprache
von anderen Institutionen ( z.B. Kindergarten, Grundschule, Polizei...) angefragt werden.
Besondere Gefahrensituationen, sowie die Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes, z.T.
unter Einbeziehung englischer oder französischer Sprachkenntnisse stellen hohe Anforderungen
an die Belastbarkeit. Eine Gesprächsführung, vor allem in Krisenfällen zwischen Ehepartnern oder
Eltern und Kindern setzt die sensible Einschätzung der Gefahrensituation voraus, die Kompetenz
ein adäquates Hilfsangebot anzubieten oder im Rahmen einer Krisenintervention deeskalierend
einzugreifen. Die Betreuung bezieht sich sowohl auf die im Übergangsheim lebenden
Asylbewerber als auch auf weitere im Stadtgebiet wohnenden ausländischen Mitbürgerinnen und
Mitbürger.
25% der Tätigkeit setzen sich aus Präventionsarbeit, Vernetzungsarbeit mit Fachgremien und
Entwicklung von Interventionskonzepten zur Verbesserung gesellschaftlicher Strukturen zum
Abbau häuslicher Gewalt zusammen.
Im Rahmen der Präventionsarbeit, die sich auch auf die Abwendung wiederholten Hilfebedarfs
bezieht, wird persönliche Betreuung einzelner Klientinnen oder Klienten geleistet, die auf Grund oft
extremer
Gewalterfahrungen
in
der
Kindheit
oder
Jugend
Defizite
in
der
Persönlichkeitsentwicklung nur langsam aufholen können.
Diese Arbeit kann in 2009 nur noch sehr eingeschränkt geleistet werden, da die Sozialarbeiterin
seit September 2008 an vier Wochentagen als Schulsozialarbeiterin tätig ist.
Seite 8 von Ratsdrucksache 1589
7. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2004 bis 2008:
Jahr
Wohngeld-Anträge
WohngeldAufwendungen
2004
2005
2006
2007
2008
597
310
749
377
325
604.350,56 €
241.981,35 €
395.596,86 €
225.053,31 €
222.139,65 €
Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das
Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem
SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz haben. Dies führte in 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge.
Die Erhöhung der Zahlen im Jahr 2006 ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle
zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde.
In 2008 wurden insgesamt 284 Wohngeldbewilligungen und 41 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde
insgesamt Wohngeld in Höhe von 222.139,65 € ausgezahlt. Über das Landesamt für
Datenverarbeitung und Statistik NRW wurden in insgesamt 325 Fällen 1.048 Verarbeitungen
durchgeführt. Zu den Verarbeitungen zählen neben Bewilligungen, Ablehnungen oder
Einstellungen auch Einkommensänderungen, Mietänderungen und automatische Datenabgleiche
(z.B. zu Zinseinkünften).
In den oben dargestellten Fallzahlen sind jene Beratungen nicht enthalten, die nicht zu einem
Wohngeldantrag führen, weil sich der Bürger letztendlich für Arbeitslosengeld II bzw.
Grundsicherung entscheidet, weil diese Ansprüche höher sind.
Seit dem 01.01.2009 ist die Wohngeldnovelle in Kraft, wodurch die Höhe des Wohngeldes an die
Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wurde. Der Kreis der Wohngeldberechtigten
(insbesondere Haushalte ohne Erwerbseinkommen) wurde damit wieder erweitert.
8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten
Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherungen werden im Sozialbüro Rentenanträge und
Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Jahr
2004
2005
2006
2007
2008
Anträge
444
598
463
491
498
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine
Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen
hier vor Ort verlängert. Diese Zuständigkeit bleibt auch nach der Verlegung der
Versorgungsverwaltung vom Versorgungsamt Aachen zum Kreis Euskirchen ab 01.01.2008
erhalten.
Seite 9 von Ratsdrucksache 1589
9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2.
Jahreshälfte 2001.
Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom
Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2008 fand keine Sitzung statt.
Für das Bauvorhaben „Bahnübergang Otterbach“ wurde von der Verwaltung zur Beantragung
eines Zuschusses bei der Bezirksregierung Köln die erforderliche
Stellungnahme des
Vorsitzenden des Behindertenbeirates eingeholt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht des Sozialbüros wird zur Kenntnis genommen.