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Beschlussvorlage (Teilnahme der Gemeinde Langerwehe am Stärkungspakt Stadtfinanzen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
13.04.12, 09:35
Aktualisiert
13.04.12, 09:35
Beschlussvorlage (Teilnahme der Gemeinde Langerwehe am Stärkungspakt Stadtfinanzen) Beschlussvorlage (Teilnahme der Gemeinde Langerwehe am Stärkungspakt Stadtfinanzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.04.2012 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 030-11 Vorlagennummer: VL-46/2012 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Teilnahme der Gemeinde Langerwehe am Stärkungspakt Stadtfinanzen Sachdarstellung: Das Land-Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen, um damit finanziell besonders belasteten Kommunen Unterstützung zur kommunalen Haushaltskonsolidierung anzubieten. Die Finanzierung erfolgt zum einen aus Mitteln das Landes, zum anderen aus ergänzenden Mitteln der Kommunen. In einer 1. Stufe unterstützt das Land die Kommunen, bei denen sich aus dem Haushaltsplan für das Jahr 2010 aufgrund der zu erwartenden Eigenkapitalentwicklung eine Überschuldung in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2013 ergibt. Diese Kommunen nehmen pflichtig teil. In einer 2. Stufe werden Mittel für weitere Kommunen als Konsolidierungshilfe zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Daten des Haushalts 2010 eine Überschuldung nicht bereits innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung, sondern bis zum Jahr 2016 erwarten lassen. Der Antrag war bis zum 31. März 2012 zu stellen. Die auf Antrag teilnehmenden Kommunen unterliegen ansonsten den selben Verpflichtungen wie die pflichtig teilnehmenden Empfängerkommunen. Nach den Daten des Haushaltsplanes 2010 tritt die bilanzielle Überschuldung der Gemeinde Langerwehe im Jahre 2016 ein. Die Stellung eines Antrages für eine freiwillige Teilnahme wäre somit möglich gewesen. Zwischenzeitlich wurde jedoch die Eröffnungsbilanz beschlossen, wonach das Eigenkapital mit einem höheren Betrag festgesetzt wurde und eine Überschuldung nicht vor dem Jahre 2018 eintreten würde. Bei einer freiwilligen Teilnahme hätte die Gemeinde Langerwehe bis zum 30.09.2012 der Bezirksregierung einen vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Haushaltssanierungsplan hätte nur genehmigt werden können, wenn er einen Abbau des Fehlbetrags in jährlichen Schritten darstellt und der Haushaltsausgleich auf diese Weise spätestens ab dem Jahr 2018 erreicht wird. Drucksache VL-46/2012 Seite - 2 - Die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans wird durch die Bezirksregierung laufend überwacht. Die Bürgermeister sind verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans vorzulegen. Kommt die Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplans nicht nach, weicht sie vom Haushaltssanierungsplan ab oder werden dessen Ziele aus anderen Gründen nicht erreicht, setzt die Bezirksregierung der Gemeinde eine angemessene Frist, in deren Lauf die Maßnahmen zu treffen sind, die notwendig sind, um die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und die Ziele des Haushaltssanierungsplans einzuhalten. Sofern die Gemeinde diese Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist nicht ergreift, ist durch das für Kommunales zuständige Ministerium ein Beauftragter gemäß § 124 der Gemeindeordnung für des Land NRW zu bestellen. Die teilnehmenden Gemeinden können sich bei der Erarbeitung und Umsetzung des Haushaltssanierungsplans von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW unterstützen lassen. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es der Gemeinde Langerwehe möglich sein wird, den perspektivischen Haushaltsausgleich im Rahmen der kommenden 10 Jahre darzustellen, und zwar auch ohne Mittel des Stärkungspaktes dafür einzusetzen. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt - unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses im Haupt- und Finanzausschuss vom 19.04.2012 - , die freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen abzulehnen. Der Bürgermeister (Göbbels)