Daten
Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
24.01.17, 10:42
Aktualisiert
24.01.17, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses
vom 08.12.2016
Drucksachen-Nummer: 557.16
TOP 3.
Erweiterung der Ulrichschule Sindorf / Integration einer Begegnungsstätte
hier: Anträge der SPD-Fraktion
Zu Beginn der Diskussion schlägt Herr Schütz zum besseren Verständnis für eine spätere
Auftragsvergabe einen Ortstermin für die Mitglieder des Bau- und Feuerschutzausschusses vor
und empfiehlt, diesen Punkt in der Beschlussfassung mit aufzunehmen.
Anhand von Projektskizzen zeigt Herr Schwister Möglichkeiten für eine Erweiterung der
Ulrichschule.
Diese Skizzen werden der Niederschrift hinzugefügt.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt einstimmig:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgend dargestellten Überlegungen einschl. der
entsprechenden Kosten für einen Schulerweiterungsbau Ulrichschule unter Berücksichtigung der
Einbindung einer Begegnungsstätte Sindorf zu konkretisieren.
Beschlussvorlage 557.16 Seite 2
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sanierung der sog. „Weißen Schule“ (Teil des
Schulgeländes Ulrichschule Sindorf) mit dem Ziel zu prüfen, den nach Schulentwicklungsplan
erforderlichen Raumbedarf zusammen mit dem angedachten Schulerweiterungsbedarf
abzubilden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Architekturbüro mit den Arbeiten gem. Ziffer 1 und 2 zu
beauftragen. Der Stadtrat beschließt die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 50.000 €
überplanmäßig bereitzustellen.
4.
Der Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzierung der unter den Ziffern 1. – 3. dargestellten
Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zu prüfen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie der Prüfaufträge im
Schulausschuss am 25.01.2017 mit dem Ziel vorzustellen, die im Entwurf des Haushaltes 2017
dargestellten Kosten zu konkretisieren und einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der
Maßnahmen vorzulegen.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah zu einem Ortstermin sowie der Besichtigung des
Bestandsgebäudes einzuladen.
Beschluss der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses vom 08.12.2016
Seite 2