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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258)

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Inhalt der Datei

Erweiterung =============== GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 880 /IX.L. Z.1 Datum: 19.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Garage und des Holzschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch gelegenen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Begründung: Im Jahre 1976 wurde auf dem o. g. Grundstück ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Garagen baurechtlich genehmigt. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Eigentümer eine weitere Garage sowie einen Holzschuppen errichtet, ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung zu beantragen. Im Rahmen des Eigentumswechsels ist der neue Eigentümer hierauf aufmerksam geworden und beantragt nunmehr die nachträgliche Baugenehmigung. Das Grundstück befindet sich nur teilweise innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim ist das Grundstück in einer Tiefe von rd. 50 m, ausgehend von der Straße „Auf dem Stucks“, als Wohnbaufläche ausgewiesen und darüber hinaus als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Standorte von Garage und Holzschuppen befinden sich gänzlich im Außenbereich. Der Standort des Holzschuppens, der zwischen Garage und Wohnhaus angeordnet ist, liegt nur geringfügig in der im Flächennutzungsplan festgesetzten Wohnbaufläche. Die baulichen Anlagen sind eingegrünt und aufgrund dessen kaum einsehbar. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Garage und des Holzschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch gelegenen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. 3 Im beigefügten Planauszug sind die zuvor beschriebenen Gebäulichkeiten sowie das betroffene Grundstück in Pesch gekennzeichnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister