Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
55 kB
Datum
27.11.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 880 /IX.L. Z.1
Datum: 19.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Garage und
des Holzschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch
gelegenen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258 zuzustimmen und hierzu
das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Begründung:
Im Jahre 1976 wurde auf dem o. g. Grundstück ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung
und Garagen baurechtlich genehmigt. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Eigentümer eine weitere Garage sowie einen Holzschuppen errichtet, ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung zu beantragen. Im Rahmen des Eigentumswechsels ist
der neue Eigentümer hierauf aufmerksam geworden und beantragt nunmehr die
nachträgliche Baugenehmigung.
Das Grundstück befindet sich nur teilweise innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim ist das Grundstück in einer Tiefe von rd. 50 m, ausgehend von der Straße „Auf dem Stucks“, als
Wohnbaufläche ausgewiesen und darüber hinaus als „Fläche für die Landwirtschaft“
festgesetzt. Die Standorte von Garage und Holzschuppen befinden sich gänzlich im
Außenbereich. Der Standort des Holzschuppens, der zwischen Garage und Wohnhaus angeordnet ist, liegt nur geringfügig in der im Flächennutzungsplan festgesetzten Wohnbaufläche. Die baulichen Anlagen sind eingegrünt und aufgrund dessen
kaum einsehbar.
Es wird vorgeschlagen, dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Garage und
des Holzschuppens auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Pesch
gelegenen Grundstück Gemarkung Pesch, Flur 7 Nr. 258 zuzustimmen und hierzu
das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
3
Im beigefügten Planauszug sind die zuvor beschriebenen Gebäulichkeiten sowie das
betroffene Grundstück in Pesch gekennzeichnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister