Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Beschlusstext (Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen) Beschlusstext (Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Drucksachen-Nummer: 194.16 TOP 4.5 Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: A Bei der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes (1. Änderung) vom 17.06.2008 sind folgende Zielsetzungen, die den Vorgaben des Landesentwicklungsplans Teilplan großflächiger Einzelhandel - entsprechen, zu berücksichtigen: 1. Planungen für großflächigen Einzelhandel sind nur im regionalplanerisch festgelegten ASB (Allgemeinen Siedlungsbereichen) zulässig und damit im GIB (Gewerbe- und Industriebereich) und Freiraum ausgeschlossen 2. für sogenannte „Ergänzungs- und Sonderstandorte“ werden keine von 1. abweichende Sonderregelungen getroffen 3. Planungen für zentrenrelevante Sortimente der Großflächigkeit erfolgen nur in zentralen Versorgungsbereichen 4. Planungen für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht - zentrenrelevanten Sortimenten erfolgen nur in im Regionalplan als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) ausgewiesenen Bereichen 5. der Standortbereich Sindorf-Süd wird bauleitplanerisch überplant - eine über die Bestandssicherung hinausgehende Entwicklung ist auszuschließen 6. für das Erft-Karree (ehem.: „HZ Kerpen nördlicher Teil“) sowie das EKZ Langenich sollte die zukünftige Schwerpunktsetzung im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente liegen. Diese Standortbereiche könnten als „Ergänzungsstandorte für den großflächigen nichtzentrenrelevanten Einzelhandel“ in das Standortkonzept von Kerpen aufgenommen werden. 7. in den im Regionalplan als ASB dargestellten Teilbereichen der Gewerbegebietslage „Europaring/ Europarc“ (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung) sollte die zukünftige Einzelhandelsentwicklung auf den (großflächigen) nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel beschränkt werden. 8. das Gewerbegebiet Dickbusch wird im Regionalplan als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Die Weiterentwicklung dieses Standortbereiches würde demnach den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel widersprechen (Ziel 1). Vor diesem Hintergrund wird das Gewerbegebiet Dickbusch nicht als Ergänzungsstandort für den großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel vorgeschlagen. B die Einrichtung eines Arbeitskreises „Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen“ Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Seite 2