Daten
Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 21.06.2016
Drucksachen-Nummer: 296.16
TOP 5.1
75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen –
Heerstraße“, Stadtteil Brüggen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen.
die 75. Änderung "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich
Brüggen – Heerstraße“ öffentlich auszulegen.
Abgrenzung des Wirkungsbereiches - Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südöstlichen
Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
südwestlich durch die Heerstraße
nordöstlich durch die Westerwaldstraße
südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich,
Flur 33
nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30m
Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist,
zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die
planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter
mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie
ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den
Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für
eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler
Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische
Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu
berücksichtigen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016
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