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Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“, Stadtteil Brüggen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
165 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“, Stadtteil Brüggen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“, Stadtteil Brüggen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Drucksachen-Nummer: 296.16 TOP 5.1 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“, Stadtteil Brüggen hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:  die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3) auszuräumen.  die 75. Änderung "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen – Heerstraße“ öffentlich auszulegen. Abgrenzung des Wirkungsbereiches - Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: südwestlich durch die Heerstraße nordöstlich durch die Westerwaldstraße südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung Türnich, Flur 33 nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe von 30m Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ - die planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen Einzelhandel zu berücksichtigen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Seite 2