Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 21.06.2016
Drucksachen-Nummer: 197.16
TOP 5.6
Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschussvorsitzende, Herr Ripp, erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Er übergibt die Sitzungsleitung an seinen Vertreter, Herrn Hans-Herbert Schulz.
Es wird beantragt, Fragen der Einwohner zum diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einstimmig, so zu verfahren.
Die Einwohner fragen, warum sie bei bereits seit 1990 bei Anfragen bezüglich einer Bebauung
ihrer Grundstücke in 2. Reihe keine Zustimmung erhalten haben. Herr Mackeprang teilt mit, dass
es in dem betreffenden Bereich keinen Bebauungsplan gibt und auf der bestehenden
Rechtsgrundlage des § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) eine Genehmigung für
eine Hinterlandbebauung nicht erteilt werden kann.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit 9-Ja Stimmen (CDU, FDP, BBK/Piraten,), 7 Nein-Stimmen (SPD,
Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion) und 1 Enthaltung (B90/Die Grünen) folgendes zu
beschließen:
die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Lage des Plangebietes
Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von
Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther
Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim, begrenzt
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen baulich zu
nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen
des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig Flächen im bebauten Zusammenhang zu
Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen
Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine
ergänzende Wohnbebauung, da es sich um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand
erschlossen und an das bestehende Straßensystem angebunden werden können.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016
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