Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Beschlusstext (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Drucksachen-Nummer: 197.16 TOP 5.6 Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Der Ausschussvorsitzende, Herr Ripp, erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Er übergibt die Sitzungsleitung an seinen Vertreter, Herrn Hans-Herbert Schulz. Es wird beantragt, Fragen der Einwohner zum diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einstimmig, so zu verfahren. Die Einwohner fragen, warum sie bei bereits seit 1990 bei Anfragen bezüglich einer Bebauung ihrer Grundstücke in 2. Reihe keine Zustimmung erhalten haben. Herr Mackeprang teilt mit, dass es in dem betreffenden Bereich keinen Bebauungsplan gibt und auf der bestehenden Rechtsgrundlage des § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) eine Genehmigung für eine Hinterlandbebauung nicht erteilt werden kann. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 9-Ja Stimmen (CDU, FDP, BBK/Piraten,), 7 Nein-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Linksfraktion) und 1 Enthaltung (B90/Die Grünen) folgendes zu beschließen:    die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Lage des Plangebietes Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim, begrenzt Ziel und Zweck der Planung Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen baulich zu nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig Flächen im bebauten Zusammenhang zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine ergänzende Wohnbebauung, da es sich um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen und an das bestehende Straßensystem angebunden werden können. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016 Seite 2