Daten
Kommune
Kerpen
Größe
110 kB
Datum
21.06.2016
Erstellt
18.08.16, 10:39
Aktualisiert
18.08.16, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 21.06.2016
Drucksachen-Nummer: 201.16
TOP 5.2
Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen:
den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der gem.
§ 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014
gefasst wurde, aufzuheben
die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1)
BauGB
auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen
den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt:
im Süden durch die Heerstraße
im Westen durch die Eifelstraße
im Norden durch Westerwaldstraße
im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von
Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche
Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des
Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die
Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen /
Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich
angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 21.06.2016
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