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Beschlusstext (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
14.11.16, 18:17
Aktualisiert
14.11.16, 18:17
Beschlusstext (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.11.2016 Drucksachen-Nummer: 507.16 TOP 6.1 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 LPVG Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Schmiemann, Kaygasse 5, 50676 Köln sowie Herrn Rechtsanwalt Burkhard von Seggern, Kaiser-Konrad-Straße 62, 53885 Bonn, zu berufen. Beide Herren sollen den tatsächlichen Vorsitz im halbjährlichen Wechsel übernehmen. Als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Kolpingstadt Kerpen Herrn Prof. Siegfried Willutzki, Gertrudenhofweg 1, 50858 Köln zu berufen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss