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Beschlusstext (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises - Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
14.11.16, 18:17
Aktualisiert
14.11.16, 18:17
Beschlusstext (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises - Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen) Beschlusstext (Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises - Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen)

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AUSZUG aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.11.2016 Drucksachen-Nummer: 491.16 TOP 6.3 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises Auswirkungen für die Kolpingstadt Kerpen Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zu beschließen: 1. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans gemäß der Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 23.06.2016 möglichst bis zum 30.06.2018 umzusetzen. 2. Für das Haushaltsjahr 2017 soll für die erforderlichen Planungs- und Baukosten ein Haushaltsansatz in Höhe von 600.000 € im Haushaltsplan eingestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Baugenehmigungsverfahren und die Bauplanung umgehend ab 2017 einzuleiten mit der Zielsetzung der Baufertigstellung bis zum 30.06.2018. 3. Zur Anschaffung der beiden Rettungswagen – einen für die Rettungswache Brüggen sowie einen für den Sonder-/ Spitzenbedarf – eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 430.000,- € zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Neubeschaffung der beiden Fahrzeuge entsprechend der Vergaberichtlinien der Kolpingstadt Kerpen umgehend auszuschreiben und dem wirtschaftlichsten Bieter des Vergaberechts den Auftrag zu erteilen. 4. Im Stellenplan 2018 insgesamt 11 Planstellen mit den Entgeltgruppen EG P8 für die Besetzung des zusätzlichen Rettungswagens in Kerpen-Brüggen sowie für die zusätzlichen Desinfektorenaufgaben einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2017 die notwendigen Verfahren für die zeitgerechte Personalgewinnung zum 01.01.2018 durchzuführen. 5. Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen nach Ziffer 3 wird in Höhe von 430.000 € ein Teilbetrag der veranschlagten 12,3 Mio. € für den Bau von Flüchtlingsunterkünften (Geschosswohnungsbau) herangezogen. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.11.2016 Seite 2