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Beschlusstext (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem, Neu-Bottenbroich und Götzenkirchen))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
14.11.16, 18:17
Aktualisiert
14.11.16, 18:17
Beschlusstext (Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem, Neu-Bottenbroich und Götzenkirchen))

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.11.2016 Drucksachen-Nummer: 487.16 TOP 9.1 Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem, NeuBottenbroich und Götzenkirchen) Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 487.16 wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss.