Daten
Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
14.11.16, 18:17
Aktualisiert
14.11.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 02.11.2016
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10.
Mitteilungen
Herr Canzler teilt mit, dass im Rahmen der künftigen Ausgestaltung der Bund/LänderFinanzbeziehungen auch eine Änderung im Unterhaltsvorschussgesetz beabsichtigt ist. Diese
Änderungen beinhaltet sowohl eine Verlängerung der Bezugsdauer von bisher 6 Jahren auf bis
zu 18 Jahren als auch die Anhebung der Altersgrenze von bisher 12 auf 18 Jahre. Bereits zum
01.01.2017 sollen diese Änderungen in Kraft treten.
Die wird zu erheblichem organisatorischen und personellen Mehraufwand sowie zusätzlichen
finanziellen Belastungen der Gemeinden führen, die derzeit noch nicht konkret beziffert werden
können. Der Städte- und Gemeindebund hat auf Landesebene auf die Mehrbelastungen für die
Kommunen hingewiesen. Eine Umsetzung der Änderung zum 01.01.2017 wird als faktisch
unmöglich angesehen. Der Städte- Gemeindebund betrachtet das Vorhaben daher sehr kritisch
und wird diese Position auch in den entsprechenden Gremien weiterhin vertreten.
Herr Spürck teilt mit, dass der Quartalsbericht zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in
der kommenden Stadtratssitzung am 08.11.2016 vorgelegt wird.