Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 201.16
TOP 5.8
Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
-
den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am
08.04.2014 gefasst wurde, aufzuheben
-
die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1)
BauGB
-
auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen
-
den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heerstraße
im Westen durch die Eifelstraße
im Norden durch Westerwaldstraße
im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von
Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine
städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können
zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des
Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung /
Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet
genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet
festgesetzt werden.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
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