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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 201.16 TOP 5.8 Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig: - den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014 gefasst wurde, aufzuheben - die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1) BauGB - auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße im Westen durch die Eifelstraße im Norden durch Westerwaldstraße im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung Ziel und Zweck der Planung Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Seite 2