Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 337.16
TOP 1.
Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen
In einer Sitzungsunterbrechung von 17:06 Uhr bis 17:12 Uhr verliest Herr Schröer als Sprecher
der betroffenen Sindorferinnen und Sindorfer eine Erklärung zu dem geplanten Flüchtlingshaus
in der Augsburger Straße.
Auf Empfehlung des Integrationsrates und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der
Rat der Kolpingstadt Kerpen, dass an den in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage näher
gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“, „Peters Mühle in Blatzheim“ und
„Augsburger Straße in Sindorf“ dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von
Flüchtlingen geschaffen werden und diese nach Art, Maß, Umfang und Gestaltung im
Wesentlichen dort so ausgeführt werden sollen, wie es die ebenfalls in der Anlage 1 zur
Verwaltungsvorlage enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft
vorsehen.
In den geplanten Flüchtlingshäusern an den vorgesehen Standorten Friedhofsweg in Brüggen,
Augsburger Straße in Sindorf und Peters Mühle in Blatzheim sollen vorrangig nur Familien
untergebracht werden.
Die bislang in den Häusern angedachte Maximalbelegung soll nicht umgesetzt werden. Je nach
Bedarf und Umständen soll eine dem Umfeld angepasste und verträgliche Belegung erfolgen.
Hierüber soll vor der Erstbelegung der Häuser nochmals gesondert in den zuständigen
politischen Vertretungsgremien beraten und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund soll
auch auf den ursprünglich geplanten Ausbau des Dachgeschosses am projektierten
Flüchtlingshaus Peters Mühle in Blatzheim verzichtet werden.
Zur Erhaltung der Grün – und Spielfläche zwischen der Augsburger Straße und der Naumburger
Straße im Ortsteil Sindorf soll der dort geplante Baukörper, der bislang auf der Grünfläche zur
Naumburger Straße hin platziert war, auf die gegenüberliegende Parkplatzfläche an der
Augsburger Straße verlagert werden, wobei die dann wegfallenden Parkplätze weitestgehend
durch die Neuanlegung eines Parkstreifens am äußeren Rand der zur Naumburger Straße
liegenden Grün – und Spielfläche ersetzt werden soll (s. Anlage 2 der Verwaltungsvorlage). Eine
weitere Bebauung der rund 9.500 qm großen Fläche erfolgt nicht. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, durch den die
vorhandene Grün- und Spielfläche auf Dauer gesichert und über die heutige Beschlusslage
hinausgehende Bebauung ausgeschlossen wird.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Stellplatzsituation im Quartier zu untersuchen und zu
optimieren und zudem zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzung die Ausweisung des
Bereichs Augsburger Straße/Wuppertaler Straße als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“)
rechtlich möglich und verkehrstechnisch sinnvoll ist.
Einstimmiger Beschluss.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
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