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Beschlusstext (Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 337.16 TOP 1. Dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen In einer Sitzungsunterbrechung von 17:06 Uhr bis 17:12 Uhr verliest Herr Schröer als Sprecher der betroffenen Sindorferinnen und Sindorfer eine Erklärung zu dem geplanten Flüchtlingshaus in der Augsburger Straße. Auf Empfehlung des Integrationsrates und des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen, dass an den in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage näher gekennzeichneten Standorten „Friedhofsweg in Brüggen“, „Peters Mühle in Blatzheim“ und „Augsburger Straße in Sindorf“ dauerhafte Wohnstandorte für die Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden und diese nach Art, Maß, Umfang und Gestaltung im Wesentlichen dort so ausgeführt werden sollen, wie es die ebenfalls in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage enthalten Planentwürfe der SYN-Architekten aus Köln beispielhaft vorsehen. In den geplanten Flüchtlingshäusern an den vorgesehen Standorten Friedhofsweg in Brüggen, Augsburger Straße in Sindorf und Peters Mühle in Blatzheim sollen vorrangig nur Familien untergebracht werden. Die bislang in den Häusern angedachte Maximalbelegung soll nicht umgesetzt werden. Je nach Bedarf und Umständen soll eine dem Umfeld angepasste und verträgliche Belegung erfolgen. Hierüber soll vor der Erstbelegung der Häuser nochmals gesondert in den zuständigen politischen Vertretungsgremien beraten und entschieden werden. Vor diesem Hintergrund soll auch auf den ursprünglich geplanten Ausbau des Dachgeschosses am projektierten Flüchtlingshaus Peters Mühle in Blatzheim verzichtet werden. Zur Erhaltung der Grün – und Spielfläche zwischen der Augsburger Straße und der Naumburger Straße im Ortsteil Sindorf soll der dort geplante Baukörper, der bislang auf der Grünfläche zur Naumburger Straße hin platziert war, auf die gegenüberliegende Parkplatzfläche an der Augsburger Straße verlagert werden, wobei die dann wegfallenden Parkplätze weitestgehend durch die Neuanlegung eines Parkstreifens am äußeren Rand der zur Naumburger Straße liegenden Grün – und Spielfläche ersetzt werden soll (s. Anlage 2 der Verwaltungsvorlage). Eine weitere Bebauung der rund 9.500 qm großen Fläche erfolgt nicht. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans vorzubereiten, durch den die vorhandene Grün- und Spielfläche auf Dauer gesichert und über die heutige Beschlusslage hinausgehende Bebauung ausgeschlossen wird. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Stellplatzsituation im Quartier zu untersuchen und zu optimieren und zudem zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzung die Ausweisung des Bereichs Augsburger Straße/Wuppertaler Straße als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) rechtlich möglich und verkehrstechnisch sinnvoll ist. Einstimmiger Beschluss. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Seite 2