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Beschlusstext (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 197.16 TOP 5.2 Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Stadtverordneter Ripp erklärt sich für befangen und nimmt daher an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 23 Ja-Stimmen (17 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO Müller Bozkurt, BM Spürck) bei 21 Nein-Stimmen (13 SPD, 5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping): - - die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Lage des Plangebietes Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den Vogelruther Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung Blatzheim, begrenzt. Ziel und Zweck der Planung Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen baulich zu nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen. Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig Flächen im bebauten Zusammenhang zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine ergänzende Wohnbebauung, da es sich um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen und an das bestehende Straßensystem angebunden werden können.