Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 197.16
TOP 5.2
Bebauungsplan BL 297 "Haagstraße", Stadtteil Blatzheim
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Stadtverordneter Ripp erklärt sich für befangen und nimmt daher an der Beratung und
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit 23 Ja-Stimmen (17 CDU, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO Müller Bozkurt, BM
Spürck) bei 21 Nein-Stimmen (13 SPD, 5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping):
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die Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ im beschleunigten Verfahren
gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Lage des Plangebietes
Die Fläche des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ liegt am westlichen Ortsrand von
Blatzheim. Sie wird östlich und südlich durch die Haagstraße, westlich durch den
Vogelruther Weg und nördlich durch die Flurstücke 318 und 319, Flur 24, Gemarkung
Blatzheim, begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Aufgrund des Interesses der Grundstückseigentümer, bisher mindergenutzte Flächen
baulich zu nutzen, besteht die Möglichkeit, diese einer Wohnnutzung zuzuführen.
Entsprechend den Zielen des Baugesetzbuches und des Landes NRW bezüglich des
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ist die Kolpingstadt Kerpen bestrebt, vorrangig
Flächen im bebauten Zusammenhang zu Wohnbauflächen zu entwickeln. Damit soll
mittelfristig die Auslastung der bereits vorhandenen Infrastruktur sichergestellt werden. Der
Bereich des Plangebietes eignet sich gut für eine ergänzende Wohnbebauung, da es sich
um Flächen handelt, die mit wenig Aufwand erschlossen und an das bestehende
Straßensystem angebunden werden können.