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Beschlussvorlage (Rezertifizierung Familienzentrum Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
61 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
19.10.12, 18:01
Aktualisiert
19.10.12, 18:01
Beschlussvorlage (Rezertifizierung Familienzentrum Nettersheim) Beschlussvorlage (Rezertifizierung Familienzentrum Nettersheim) Beschlussvorlage (Rezertifizierung Familienzentrum Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul – S/N Vorlage 812 /IX.L. Datum: 30.08.2012 ERWEITERUNG An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 06.09.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 06.09.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rezertifizierung Familienzentrum Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja (Aktueller Flyer Familienzentrum) Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Das Familienzentrum Nettersheim muss sich als zertifizietes Familienzentrum einer regelmäßigen Kontrolle bzw. Rezertifizierung unterziehen. Die erste Rezertifizierung zum „Familienzentrum NRW“ stand im Kindergartenjahr 2011/12 an und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die Einrichtung ist damit berechtigt, den Zusatz „Familienzentrum NRW“ für weitere vier Jahre zu führen. In allen acht Leistungs- und Strukturbereichen (Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien, Familienbildung und Erziehungspartnerschaft, Kindertagespflege, Vereinbarkeit von Beruf und Familien, Sozialraumbezug, Kooperation und Organisation, Kommunikation, Leistungsentwicklung und Evaluation) wird dem Familienzentrum Nettersheim gütesiegelfähige Qualitäten bescheinigt. In drei Bereichen werden zusätzliche Qualitäten und Leistungen erbracht: „Beratung und Unterstützung für Kinder und Familien“ ist die Gütesiegelfähigkeit gegeben und es werden zusätzliche Leistungen realisiert. Damit sind u.a. die Beratung und die bedarfsorientierte Vermittlung zu Beratungsstellen, das Angebot der offenen Sprechstunde des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), das Angebot unterschiedlicher Betreuungsmöglichkeiten und die Anwendung anerkannter Verfahren zur Beobachtung, Dokumentation und Planung von Entwicklungsprozessen gemeint. Im Bereich der „Kindertagespflege“ ist die Gütesiegelfähigkeit gegeben und darüber hinaus wird ein breites Leistungsspektrum vorgehalten, da das Familienzentrum eine eigene Kindertagespflegestelle führt. Diese befindet sich im Forsthaus, Petrusstr. 1 in Zingsheim. Dort werden die Kleinkinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Eintritt in den Kindergarten betreut. Mehrere ausgebildete Tagesmütter betreuen dort bis zu neun Kinder täglich von 07.45 – 13.45 Uhr. Ebenfalls zusätzlich punkten konnte das Familienzentrum im Bereich der Kommunikation. In diesem Bereich ist nicht nur die Gütesiegelfähigkeit gegeben, sondern auch ein außerordentlicher Ausbau des Strukturangebots. 3 Der Flyer erscheint halbjährlich und beinhaltet verschiedene Betreuungs-, Bildungsund Beratungsangebote für die unterschiedlichen Altersgruppen. Ebenfalls ist die Berichterstattung im vierzehntägig erscheinenden Gemeindeblatt ein wichtiges Organ des Familienzentrums, um ständig aktuelle Veranstaltungen, Infoabende, Bildungs- und Betreuungsangebote zeitnah zu veröffentlichen. Presseberichte, Internet und Elternveranstaltungen sind weitere Medien, um spezielle Zielgruppen anzusprechen. In der abschließenden Bewertung und Empfehlung zur Rezertifizierung wird erwähnt, dass das Familienzentrum „in allen Leistungs- und Strukturbereichen deutliche Stärken und Schwerpunkte zeigt“ und „Leitung, Team und Träger wie auch die Kooperationspartner des Familienzentrums können sehr stolz auf das erreichte Qualitätsniveau sein“. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister