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Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 342.16 TOP 5.5 Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 37 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO MüllerBozkurt, BM Spürck) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping): 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt im liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim und befindet sich südlich der Deponiefläche. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im Genehmigungsverfahren des Bebauungsplans MA 360 „RAA-Anlage" besonders zu beachten:  Schutz der Bevölkerung vor Staubimmission bei der Anlieferung der Asche und Sicherstellung durch Gutachten zur Einhaltung der Grenzwerte vor Inbetriebnahme der Anlage  Verkehrszählung  Lärmbelästigung Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Seite 2