Daten
Kommune
Kerpen
Größe
112 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 342.16
TOP 5.5
Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit 37 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO MüllerBozkurt, BM Spürck) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping):
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen Manheim.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km
südöstlich des Stadtteils Manheim und befindet sich südlich der Deponiefläche.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" umfasst
im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung
Manheim der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34,
Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 10 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst“ ist dem
Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die
Projektrealisierung
des
Baus
und
des
Betriebes
einer
erweiterten
Abfallbehandlungsanlage (Rostascheaufbereitungsanlage) am Standort der Deponie
Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den
Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im Genehmigungsverfahren des
Bebauungsplans MA 360 „RAA-Anlage" besonders zu beachten:
Schutz der Bevölkerung vor Staubimmission bei der Anlieferung der Asche und
Sicherstellung durch Gutachten zur Einhaltung der Grenzwerte vor Inbetriebnahme der
Anlage
Verkehrszählung
Lärmbelästigung
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
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