Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 194.16
TOP 5.1
Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt
Kerpen
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
A
Bei der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes (1. Änderung) vom 17.06.2008
sind folgende Zielsetzungen, die den Vorgaben des Landesentwicklungsplans –
Teilplan großflächiger Einzelhandel - entsprechen, zu berücksichtigen:
1.
Planungen für großflächigen Einzelhandel sind nur im regionalplanerisch festgelegten
ASB (Allgemeinen Siedlungsbereichen) zulässig und damit im GIB (Gewerbe – und
Industriebereich) und Freiraum ausgeschlossen.
2.
Für sogenannte „Ergänzungs- und Sonderstandorte“ werden keine von 1. abweichende
Sonderregelungen getroffen.
3.
Planungen für zentrenrelevante Sortimente der Großflächigkeit erfolgen nur in zentralen
Versorgungsbereichen.
4.
Planungen für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht - zentrenrelevanten
Sortimenten erfolgen nur in im Regionalplan als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich)
ausgewiesenen Bereichen.
5.
Der Standortbereich Sindorf-Süd wird bauleitplanerisch überplant - eine über die
Bestandssicherung hinausgehende Entwicklung ist auszuschließen
6.
Für das Erft-Karree (ehem.: „HZ Kerpen nördlicher Teil“) sowie das EKZ Langenich sollte
die zukünftige Schwerpunktsetzung im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
liegen. Diese Standortbereiche könnten als „Ergänzungsstandorte für den großflächigen
nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel“ in das Standortkonzept von Kerpen aufgenommen
werden.
7.
In den im Regionalplan als ASB dargestellten Teilbereichen der Gewerbegebietslage
„Europaring/ Europarc“ (Bebauungsplan SI 231 A/4.Änderung) sollte die zukünftige
Einzelhandelsentwicklung auf den (großflächigen) nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel
beschränkt werden.
8.
Das Gewerbegebiet Dickbusch wird im Regionalplan als Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Die Weiterentwicklung dieses Standortbereiches
würde demnach den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen,
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel widersprechen (Ziel 1). Vor diesem
Hintergrund wird das Gewerbegebiet Dickbusch nicht als Ergänzungsstandort für den
großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel vorgeschlagen.
B
die Einrichtung eines Arbeitskreises „Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt
Kerpen“
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
Seite 2