Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 334.16
TOP 5.4
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Stadtverordneter Krings stellt Fragen zur 30-jährigen Laufzeit des Bebauungsplanes und zum
Verkehrsaufkommen.
Stadtverordnete Lambertz fragt nach der Herkunft der Rostaschen und dem jetzigen Verbleib.
Die Antworten auf die Fragen sollen dem Protokoll beigefügt werden.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit 37 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO MüllerBozkurt, BM Spürck) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping):
1. die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Manheim.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km
westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt)
und wird begrenzt durch
- die Deponie Haus Forst im Norden
- landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
- das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als
Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1.
Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für
Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für
Ablagerungen“ dargestellt sind.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von
ca. 10 ha.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus
Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses
Beschlusses, ist zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind:
bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes
einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Erweiterung um Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung
(Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu
schaffen.
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von
Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von
Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Die bestehende WSAA wird zur
Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
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