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Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlusstext (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 334.16 TOP 5.4 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Stadtverordneter Krings stellt Fragen zur 30-jährigen Laufzeit des Bebauungsplanes und zum Verkehrsaufkommen. Stadtverordnete Lambertz fragt nach der Herkunft der Rostaschen und dem jetzigen Verbleib. Die Antworten auf die Fragen sollen dem Protokoll beigefügt werden. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 37 Ja-Stimmen (18 CDU, 13 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., StVO MüllerBozkurt, BM Spürck) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping): 1. die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden - landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, - das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind: bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Erweiterung um Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Die bestehende WSAA wird zur Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Seite 2