Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 296.16
TOP 5.7
75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet
Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich Brüggen –
Heerstraße“, Stadtteil Brüggen
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
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die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
die 75. Änderung "Sondergebiet Nahversorgungszentrum/zentraler Versorgungsbereich
Brüggen – Heerstraße“ öffentlich auszulegen.
Abgrenzung des Wirkungsbereiches - Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im
südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
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südwestlich durch die Heerstraße
nordöstlich durch die Westerwaldstraße
südöstlich durch die südlichen Parzellengrenzen des Flurstückes 212, Gemarkung
Türnich, Flur 33
nordwestlich durch die an die Eifelstraße angrenzenden Flurstücke in einer Tiefe
von 30m
Die Lage des Wirkungsbereiches ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es - in Kombination mit dem
parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan TÜ 356 „Heerstraße/Eifelstraße“ die planungsrechtliche Grundlage einer Angebotsplanung für einen großflächigen
Vollsortimenter mit einer Gesamtverkaufsfläche von 1.650 qm incl. Flächen für
Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzenden, nahversorgungsrelevanten Nutzungen, in
Kombination mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen, in einer städtebaulich
integrierten Lage zu schaffen und somit das Angebot für eine wohnortnahe Versorgung
der Bevölkerung sicherzustellen.
Im Rahmen der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes soll außerdem ein zentraler
Versorgungsbereich für den Stadtteil Brüggen festgelegt werden um somit die
landesplanerische Zielvorgabe zur Ausweisung eines SO – Gebietes für großflächigen
Einzelhandel zu berücksichtigen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016
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