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Beschlusstext (Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte hier: Festlegung der Beschaffenheit)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Beschlusstext (Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte
hier: Festlegung der Beschaffenheit)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2016 Drucksachen-Nummer: 332.16 TOP 7. Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte hier: Festlegung der Beschaffenheit Technischer Beigeordneter Schwister erläutert, dass entgegen der bisherigen Auffassung in einer Ausschreibung die Beschaffenheit von Strom nicht festgelegt werden müsse. Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion beantragt StVO Scharping eine Vertagung, um zu klären, ob eine Verlängerung des bisherigen Stromliefervertrages zu besseren Konditionen möglich sei. Dieser Antrag wird mit 35 (18 CDU, 12 SPD, 1 FDP, 2 BBK/Pir. StVO Müller-Bozkurt, BM Spürck) zu 8 Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping) bei 2 Enthaltungen (1 SPD, 1 FDP) abgelehnt. Anschließend beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 34 Ja-Stimmen (18 CDU, 11 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir. 1 Linke, StVO Müller-Bozkurt) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 Linke, StVO Scharping, BM Spürck) und 3 Enthaltungen (2 SPD, 1 Linke) die „Lieferung von Strom für die städtischen Objekte“ für die Jahre 2017/2018 ohne Festlegung der Beschaffenheit auszuschreiben.