Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
23.08.16, 13:17
Aktualisiert
23.08.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 05.07.2016
Drucksachen-Nummer: 332.16
TOP 7.
Ausschreibung der Stromlieferung für die städtischen Objekte
hier: Festlegung der Beschaffenheit
Technischer Beigeordneter Schwister erläutert, dass entgegen der bisherigen Auffassung in
einer Ausschreibung die Beschaffenheit von Strom nicht festgelegt werden müsse.
Im Verlauf der sich anschließenden Diskussion beantragt StVO Scharping eine Vertagung, um
zu klären, ob eine Verlängerung des bisherigen Stromliefervertrages zu besseren Konditionen
möglich sei.
Dieser Antrag wird mit 35 (18 CDU, 12 SPD, 1 FDP, 2 BBK/Pir. StVO Müller-Bozkurt, BM
Spürck) zu 8 Stimmen (5 Grüne, 2 Linke, StVO Scharping) bei 2 Enthaltungen (1 SPD, 1 FDP)
abgelehnt.
Anschließend beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 34 Ja-Stimmen (18 CDU, 11 SPD,
2 FDP, 2 BBK/Pir. 1 Linke, StVO Müller-Bozkurt) bei 8 Nein-Stimmen (5 Grüne, 1 Linke, StVO
Scharping, BM Spürck) und 3 Enthaltungen (2 SPD, 1 Linke) die „Lieferung von Strom für die
städtischen Objekte“ für die Jahre 2017/2018 ohne Festlegung der Beschaffenheit
auszuschreiben.