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Beschlusstext (Umwandlung von Flächen im Europarc Sindorf für das Abstellen von PKW; hier: Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Jutta Schnütgen-Weber)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
31.01.17, 18:17
Aktualisiert
31.01.17, 18:17
Beschlusstext (Umwandlung von Flächen im Europarc Sindorf für das Abstellen von PKW;
hier: Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Jutta Schnütgen-Weber) Beschlusstext (Umwandlung von Flächen im Europarc Sindorf für das Abstellen von PKW;
hier: Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Jutta Schnütgen-Weber)

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AUSZUG aus der 9. Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2016 Drucksachen-Nummer: 394.16 TOP 10.1 Umwandlung von Flächen im Europarc Sindorf für das Abstellen von PKW; hier: Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Jutta Schnütgen-Weber Zur Anfrage des BUND nimmt Herr Höhne Stellung. Frau Schnütgen-Weber bittet um Bestätigung dass neben der Fläche des „KLC-Grundstückes“ noch eine Grüneinpflanzung vorgenommen werden muss. Herr Höhne bestätigt, dass der Ausgleich wegen der Entfernung des Mutterbodens über den Grünflächengestaltungsplan in den BP-Festsetzungen geregelt ist. Die Maßnahme ist für die nächste Pflanzperiode in 2017 vorgesehen. Darüber hinaus möchte Frau Schnütgen-Weber wissen, warum auf der Fläche neben der Michael-Schumacher-Kartbahn Fahrzeuge mit Zulassung aus Spanien und Frankreich abgestellt sind. Herr Höhne teilt die Auffassung von Frau Schnütgen-Weber, dass diese dort nicht stehen bleiben dürfen. Herr Schwister informiert den Ausschuss, dass bereits eine Frist zur Entfernung festgesetzt wurde und sagt eine grundsätzliche Stellungnahme zum Sachverhalt durch die Abteilung 16.4 (Bauordnung) zu. Mit Schreiben vom 13.12.2016 teilt die Abt. 16.4 hierzu folgenden Sachverhalt mit: „Die Fläche liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 232 A, der hier Gewerbegebiet festsetzt. Die Nutzung der Fläche als Abstellfläche für KFZ (ohne jegliche Befestigung) wurde ohne Genehmigung durchgeführt. Der Vorgang wurde bauordnungsrechtlich erfasst und ein Anhörungsverfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet. In einem Telefonat mit Herrn Schumacher wurde für den Grundstückseigentümer mitgeteilt, dass dem Mieter des Grundstückes gekündigt sei und das Grundstück bis Ende Dezember 2016 vom Mieter und Nutzer geräumt werden soll. Die Kündigung liegt schriftlich vor. Nachträglich gewährt Herr Schumacher allerdings dem Mieter eine Fristverlängerung (bis März 2017) zur Räumung des Grundstückes, da im April 2017 das Grundstück verkauft und anschließend bebaut werden soll. Weil eine Ordnungsverfügung mit Zwangsmaßnahmen nicht schneller zum Ziel führen wird als eine Räumung bis Ende März 2017 wird im pflichtgemäßen Ermessen von einer Ordnungsverfügung abgesehen.“ Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2016 Seite 2