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Beschlusstext (Forstwirtschaftsplan 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
31.01.17, 18:17
Aktualisiert
31.01.17, 18:17
Beschlusstext (Forstwirtschaftsplan 2017) Beschlusstext (Forstwirtschaftsplan 2017)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 9. Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2016 Drucksachen-Nummer: 567.16 TOP 5. Forstwirtschaftsplan 2017 Herr Ehrlich bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Aus welchem Grund wird die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben immer größer? Warum ist insbesondere der Erlös aus dem Holzeinschlag im vorgelegten Forstwirtschaftsplan für 2017 so niedrig? 2. Sind in den veranschlagten Kosten für den Wegebau im Parrig die möglichen Fördermittel enthalten? Hierzu antwortet Revierförster Claßen, dass in 2017 nur noch in wenigen kleinen Teilbereichen gefällt wird und daher die Einnahmen aus dem Holzeinschlag gering sind. Darüber hinaus muss er Arbeitskapazitäten wegen der Umsetzung der Verkehrssicherung freihalten, hierbei könnte es noch zu zusätzlichen Einnahmen kommen. Die Fördermittel für den Wegebau sind mit eingeplant. Die Maßnahme wird nur vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel umgesetzt. Herr Schauwinhold bedankt sich bei Herrn Claßen für die Führung während der Forstbereisung und den informativen Vortrag insbesondere zum Eschentriebsterben. Herr Liesenberg bittet um Auskunft, ob auch die Kosten für den Freischnitt bei der Aufforstung Maximilianstraße berücksichtigt sind. In diesem Zusammenhang stellt er fest, dass nach Flächenrodungen die Aufforstung zügiger erfolgen sollte, damit ein vorheriges Freischneiden der Fläche nicht mehr nötig ist. Herr Claßen bestätigt, dass die Flächenräumung für die Maximilianstraße berücksichtigt wurde und informiert den Ausschuss, dass diese Aufforstung in den letzten Jahren zugunsten anderer Maßnahmen zurückgestellt werden musste und daher jetzt ein vorheriges Freischneiden notwendig ist. Herr Klingele bemängelt, dass der Wegebau in Neu-Bottenbroich nur schleppend voran schreitet. Herr Claßen schildert den Ablauf. Die Arbeiten waren ursprünglich für August/September vorgesehen und verzögerten sich, weil u. a. die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung standen und für die Verkehrsanbindung der Baustellenfahrzeuge zunächst ein Feldweg entsprechend aufbereitet werden musste. Die Herrichtung dieses Weges war ursprünglich nicht vorgesehen und daher im Zeitablauf nicht eingeplant. Somit konnte erst im Oktober mit dem tatsächlichen Wegebau begonnen werden, hierbei kam es witterungsbedingt zu weiteren Verzögerungen. Er geht jetzt davon aus, dass die Arbeiten in Kürze abgeschlossen werden können. Herr Kunze bittet um Information, ob eine Rodung immer auch die Entfernung der Wurzeln beinhaltet. Herr Claßen bestätigt dies und gibt an, dass aus diesem Grund nur Flächenräumungen vorgenommen werden. Seitens der CDU-Fraktion wird eine Änderung des Beschlusses gewünscht. Dem Wegebau im Parrig wird nur vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch das Regionalforstamt Rhein-SiegErft zugestimmt. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den am 13.09.2016 vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2017 zu beschließen. Der Forstwirtschaftsplan wird in den Einnahmen (Einnahme aus Holzverkauf, voraussichtliche Fördermittel) auf 36.818 €, in den Ausgaben auf 113.844 € festgestellt. Dem geplanten Wegebau im Parrig wird nur zugestimmt, sofern die Bewilligung der Fördermittel erfolgt. Darüber hinaus sind für Verkehrssicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet 70.000 € (mit Ausnahme der 4 gesondert begutachteten Standorte in Horrem, s. Drs.- Nr.: 607.16) und für die Beseitigung von Überhang 5.000 € zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind Kosten für die Berufsgenossenschaft in Höhe von 2.400 € bereitzustellen. Insgesamt fallen somit im Haushaltsjahr 2017 Ausgaben in Höhe von 191.244 € an. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2016 Seite 2