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Beschlusstext (Untersuchung der Forstrandvegetation in vier Teilbereichen in den Stadtteilen Horrem und Neu-Bottenbroich hier: Bericht des Gutachters )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
31.01.17, 18:17
Aktualisiert
31.01.17, 18:17
Beschlusstext (Untersuchung der Forstrandvegetation in vier Teilbereichen in den Stadtteilen Horrem und Neu-Bottenbroich
hier: Bericht des Gutachters )

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 9. Sitzung des Umweltausschusses vom 29.11.2016 TOP 6. Untersuchung der Forstrandvegetation in vier Teilbereichen in den Stadtteilen Horrem und Neu-Bottenbroich hier: Bericht des Gutachters Herr Schlag trägt die Ergebnisse seines Gutachtens vor und stellt sich anschließend den Fragen des Gremiums. Herr Ehrlich fragt nach, ob die Schulung der städtischen Mitarbeiter zur Fortführung des Gutachtens bereits erfolgt ist. Herr Schlag antwortet ihm, dass eine Übernahme der Ergebnisse in das städtische Baumkataster vor Auftragserteilung besprochen wurde und möglich ist. Die Schulung der Mitarbeiter ist im Moment allerdings zweitrangig. Wichtiger ist zum jetzigen Zeitpunkt die Abarbeitung der Priorität 4. Herr Schwister verweist auf eine weitere Diskussion hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Herr Klingele bittet um Überlassung des Gutachtens und fragt nach, wann die zugesagte Bürgerversammlung stattfinden wird. Seitens der Veraltung wird zugesagt, dass die Fraktionen das Gutachten in digitaler Form zugeleitet bekommen und der Termin für die Bürgerversammlung nun zeitnah abgestimmt wird. Auf Nachfrage von Herrn Vaaßen bestätigt Herr Schlag, dass die mit Efeu bewachsenen Bäume nach dem Durchtrennen und Entfernen des Efeus noch einmal begutachtet werden müssen. Herr Höhne bittet um Auskunft, ob die Esche trotz des Eschentriebsterbens wieder nachgepflanzt werden soll. Hierzu plädiert Herr Schlag, die Esche so lange wie möglich zu erhalten. Herr Ehrlich schlägt vor, aus Kostengründen im verkehrssicherungsrelevanten Bereich keine Esche nachzupflanzen. Herr Otten fragt noch, ob die Totholzbeseitigung nur an Bäumen am Straßenrand erfolgt. Herr Schlag bestätigt, dass das bei den Maßnahmen zur Priorität 4 zutrifft. Im Bereich der Priorität 3 soll auch Totholz im hinteren Waldbereich entfernt werden. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis.