Daten
Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
31.01.17, 18:17
Aktualisiert
31.01.17, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 9. Sitzung des Umweltausschusses
vom 29.11.2016
TOP 6. Untersuchung der Forstrandvegetation in vier Teilbereichen in den Stadtteilen
Horrem und Neu-Bottenbroich
hier: Bericht des Gutachters
Herr Schlag trägt die Ergebnisse seines Gutachtens vor und stellt sich anschließend den Fragen
des Gremiums.
Herr Ehrlich fragt nach, ob die Schulung der städtischen Mitarbeiter zur Fortführung des
Gutachtens bereits erfolgt ist. Herr Schlag antwortet ihm, dass eine Übernahme der Ergebnisse
in das städtische Baumkataster vor Auftragserteilung besprochen wurde und möglich ist. Die
Schulung der Mitarbeiter ist im Moment allerdings zweitrangig.
Wichtiger ist zum jetzigen Zeitpunkt die Abarbeitung der Priorität 4.
Herr Schwister verweist auf eine weitere Diskussion hierzu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Herr Klingele bittet um Überlassung des Gutachtens und fragt nach, wann die zugesagte
Bürgerversammlung stattfinden wird.
Seitens der Veraltung wird zugesagt, dass die Fraktionen das Gutachten in digitaler Form
zugeleitet bekommen und der Termin für die Bürgerversammlung nun zeitnah abgestimmt wird.
Auf Nachfrage von Herrn Vaaßen bestätigt Herr Schlag, dass die mit Efeu bewachsenen Bäume
nach dem Durchtrennen und Entfernen des Efeus noch einmal begutachtet werden müssen.
Herr Höhne bittet um Auskunft, ob die Esche trotz des Eschentriebsterbens wieder
nachgepflanzt werden soll. Hierzu plädiert Herr Schlag, die Esche so lange wie möglich zu
erhalten.
Herr Ehrlich schlägt vor, aus Kostengründen im verkehrssicherungsrelevanten Bereich keine
Esche nachzupflanzen.
Herr Otten fragt noch, ob die Totholzbeseitigung nur an Bäumen am Straßenrand erfolgt. Herr
Schlag bestätigt, dass das bei den Maßnahmen zur Priorität 4 zutrifft. Im Bereich der Priorität 3
soll auch Totholz im hinteren Waldbereich entfernt werden.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis.
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Gutachters zur Kenntnis.