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Beschlusstext (Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
Beschlusstext (Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 Drucksachen-Nummer: 590.16 TOP 8.1 Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 16.12.2014 beschlossene und am 24.01.2015 im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen Rundschau veröffentlichte Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB, für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil Brüggen, gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Verlängerung der Veränderungssperre ist in einem Übersichtsplan, welcher Anlage dieser Satzung ist, grafisch dargestellt (Siehe Anlage 2). Abstimmungsergebnis: einstimmig