Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 06.12.2016
Drucksachen-Nummer: 590.16
TOP 8.1
Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes
TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 16.12.2014 beschlossene und am 24.01.2015
im Kölner Stadtanzeiger und in der Kölnischen Rundschau veröffentlichte
Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB, für den Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ im Stadtteil
Brüggen, gem. § 17 (2) BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Der Geltungsbereich dieser als Satzung beschlossenen Verlängerung der Veränderungssperre
ist in einem Übersichtsplan, welcher Anlage dieser Satzung ist, grafisch dargestellt (Siehe
Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig