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Beschlussvorlage (4. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
31 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (4. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2012) Beschlussvorlage (4. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2012)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 483/2011 Az.: 81 00-12 Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 10.11.2011 gez. Klinkhammer Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 29.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 14.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 4. Änderung der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt zum 01.01.2012 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: § 2 Abs.3 sowie § 4 Abs. 1 der Preisregelung Wasser der Stadtwerke Erftstadt wird gemäß der in der Anlage 1 vorgeschlagenen Form neu gefasst. Begründung: Die Betriebsleitung hat mit der Vorlage V355/2011 ausführlich über die Notwendigkeiten zur Tarifumgestaltung in der Wasserversorgung berichtet. Nach jüngsten Informationen sind auch große Versorger wie RWW und RWE dabei, ihre Tarife für 2012 gemäß der Zuordnung der anfallenden Kosten umzugestalten. Derzeit gibt es eine rege Diskussion darüber, wie groß der Wassermesser in einem Gebäude sein muss oder darf. Diese Diskussion wird bei Mehrfamilienhäusern vorwiegend vor dem Hintergrund der Unterschiede in der Höhe des Grundpreises geführt. Nach dem neuen Tarifmodell würde ein Zähler der Größe QN 2,5 im kommenden Jahr 7,50 Euro pro Monat kosten. Ein Zähler der Größe QN 6 würde mit 15,00 Euro pro Monat abgerechnet. Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke sind derzeit 11.302 Wassermesser der Größe QN 2,5 und 767 der Größe QN 6 eingesetzt. Es ist zu befürchten, dass Kunden mit Zählern der Größe QN 6 den Tausch des Wassermessers fordern, um damit möglichst wenig Grundpreis zu zahlen. Um nunmehr nicht die Diskussion der Dimensionierung der Wasserzähler weiter anzuheizen, schlägt die Betriebsleitung vor, mit der Staffelung der Grundpreise erst ab der Zählergröße QN 10 zu beginnen. Zähler dieser Größe werden vorwiegend in der Industrie oder bei wirklich großen Gebäuden verwendet, so dass hier der Mehrpreis auch eindeutig gerechtfertigt ist. Die Abrechnung der Grundstücksanschlüsse der Wasserversorgung erfolgt auf Basis von Pauschalen. Dieser Preis ist nunmehr seit vielen Jahren ohne Anpassung an die realen Kosten konstant gehalten worden. Durch die buchhalterisch scharfe Abgrenzung der Kosten zeigt sich, dass hier zwischenzeitlich eine deutliche Unterdeckung entstanden ist, die letztlich wieder über Entgelte der Solidargemeinschaft gedeckt werden müsste. Dies ist in dieser Form unzulässig und entspricht nicht dem Verursacherprinzip. Die Betriebsleitung schlägt daher vor, die Preise für die Herstellung von Wasserhausanschlüssen an die aktuellen Kosten anzupassen. (Dr. Rips) -2-