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Beschlusstext (Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
Beschlusstext (Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze
hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 Drucksachen-Nummer: 650.16 TOP 7.7 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 Herr Kunze stellt fest, dass im Rahmen der Planfeststellung zur Verlegung der A4 die Planung des Autohofs nicht bekannt war, daher sind die Aussagen in der Verwaltungsvorlage verwirrend. Seine Fraktion ist auch für den Widerspruch. Der Planungsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig