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Beschlusstext (ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 Drucksachen-Nummer: 638.16 TOP 7.1 ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB Die Ausschussmitglieder verzichten auf einen weiteren Vortrag durch die Vertretung der DSK. Herr Köllen stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussentwurf. So soll der Quartiersplatz Nordring und der Spielplatz Maastrichter Straße in die erste Priorität verschoben werden. Weiterhin soll sichergestellt sein, dass der Betreiber des Begegnungszentrums die Betriebskosten auch bei Leerstand zu tragen hat. Darüber hinaus beantragt er, den Neubau der Kita erst zu planen, wenn nach Abschluss des Wettbewerbs ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine mögliche Bebauung vorliegt. Übereinstimmend sind die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass auch der Spielplatz Genter Straße in die erste Priorität verschoben werden soll. Herr Lipp bestätigt für seine Fraktion, dass sie der gleichen Meinung sind. Da es für die Kita schon eine Bedarfsanalyse gibt, geht er davon aus, dass diese auch im weiteren Verfahren mit einfließen wird. Herr Kunze gibt zu Bedenken, dass die Kita Jahnwiese auch eine Gruppe aus dem zukünftigen Neubaugebiet am Vinger Weg aufnehmen soll. Der Ausschuss stimmt über folgende Beschlussergänzung zum ISEK (Stand 01.12.2016) ab: 1. Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –kurzfristig“, 2. der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und 3. der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen. 4. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEK-Gebiets beschlossen. - Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner fortzuführen. - Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und können sich bis zur Abgabe des Förderantrags noch ändern . - - - Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des Europagymnasiums zwischen Philipp-Schneider-Straße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums entschieden. Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen. Ergänzung zum Beschlussentwurf: Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –kurzfristig“, der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 Seite 2