Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 06.12.2016
Drucksachen-Nummer: 638.16
TOP 7.1
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB
Die Ausschussmitglieder verzichten auf einen weiteren Vortrag durch die Vertretung der DSK.
Herr Köllen stellt einen Änderungsantrag zum Beschlussentwurf.
So soll der Quartiersplatz Nordring und der Spielplatz Maastrichter Straße in die erste Priorität
verschoben werden. Weiterhin soll sichergestellt sein, dass der Betreiber des
Begegnungszentrums die Betriebskosten auch bei Leerstand zu tragen hat.
Darüber hinaus beantragt er, den Neubau der Kita erst zu planen, wenn nach Abschluss des
Wettbewerbs ein städtebauliches Gesamtkonzept für eine mögliche Bebauung vorliegt.
Übereinstimmend sind die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass auch der Spielplatz Genter
Straße in die erste Priorität verschoben werden soll.
Herr Lipp bestätigt für seine Fraktion, dass sie der gleichen Meinung sind. Da es für die Kita
schon eine Bedarfsanalyse gibt, geht er davon aus, dass diese auch im weiteren Verfahren mit
einfließen wird.
Herr Kunze gibt zu Bedenken, dass die Kita Jahnwiese auch eine Gruppe aus dem zukünftigen
Neubaugebiet am Vinger Weg aufnehmen soll.
Der Ausschuss stimmt über folgende Beschlussergänzung zum ISEK (Stand 01.12.2016) ab:
1. Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –kurzfristig“,
2. der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und
3. der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben
werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen.
4. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
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Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter
Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des
ISEK-Gebiets beschlossen.
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Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die
Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße
durchgeführt werden sollen.
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Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf
Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu
stellen.
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Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen
Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner
fortzuführen.
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Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch
einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und können sich bis zur Abgabe des
Förderantrags noch ändern
.
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Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des
Europagymnasiums zwischen Philipp-Schneider-Straße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig
und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des
Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen
Verbesserung des Europagymnasiums entschieden.
Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung
und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung
bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen.
Ergänzung zum Beschlussentwurf:
Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –kurzfristig“,
der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1-mittelfristig“ und
der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben
werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen.
Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016
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