Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
66 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 18:00
Aktualisiert
16.11.12, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III
Vorlage 838 /IX.L.
Datum: 16.11.2012
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
20.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jagdliche Bewirtschaftung der selbstverwalteten Eigenjagdbezirke
hier: Sachstandbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen des Sachstandberichts der jagdlichen Bewirtschaftung der selbstverwalteten Eigenjagdbezirke zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Die Gemeinde Nettersheim nimmt ihr Jagdausübungsrecht zwischenzeitlich im Revier Nettersheim Wald, Marmagen Wald Ost und Baumbusch selbst wahr.
Diese tragende Entscheidung hat folgende Ziele:
Anpassung der Wildbestände an die Anforderungen des Forstbetriebes
und Naturschutzes
Förderung und Steigerung der Naturschutz- und Erholungsfunktion
Integration und Förderung des Tourismus
Das Jagdausübungsrecht wird durch die Gemeinde Nettersheim wahrgenommen in
Form von:
1. Vergabe gebietsbezogener, entgeltlicher Jagderlaubnisscheine in Nettersheim
(Baumbusch)
2. Jagdgäste gegen entsprechendes Engelt im durch eigene Jagdleitung geführten Revier (Nettersheim Wald)
Dem Folgenden ist vorwegzunehmen, dass unabhängig ob Vergabe durch gebietsbezogene, entgeltliche Jagderlaubnisscheine oder Bewirtschaftung mit Jagdgästen,
der direkte Einfluss der Verwaltung auf die betroffenen Akteure als absolut positiv
und vorteilhaft gegen das 9 bzw. 12jährige Verpachtungssystem zu sehen ist.
Sachstandsbericht zum Bereich mit gebietsbezogenen, entgeltlichen Jagderlaubnisscheinen;
hier: Marmagen Wald Ost und Baumbusch
Im Revier Marmagen Wald Ost wurden zum 01.04.2012 die Teile II und III neu vergeben. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass es zu massiver Unruhe bei den Jägern in diesem Bereich gekommen war.
Durch entsprechende Personenauswahl und intensive Einführungsgespräche, auch
mit den Begehungsscheininhabern der Teile I und IV, ist derzeit „Ruhe“ im Revier
Marmagen Wald Ost eingekehrt.
3
Bezüglich des Rotwildabschusses haben die Jäger in den Teilen I, II und IV die von
der Gemeinde Nettersheim gesetzten Abschussziele unter Betrachtung der Zeitachse der Jagdzeit auf Rotwild gut bis sehr gut erfüllt. Lediglich der Begehungsscheininhaber des Teiles III liegt weit unter den Abschussforderungen der Gemeinde.
Da es sich bei den Teilen I bis IV um ein Revier und damit um einen Abschussplan
handelt, finden kurzfristig Sondierungsgespräche zur Abschusserfüllung im Gesamtrevier unter Beteiligung aller vier Jagderlaubnisscheininhaber statt. Hier wird an die
jagdliche Solidargemeinschaft appelliert werden, durch Abschussübernahme oder
über die Durchführung von Bewegungsjagden im Teil III den fehlenden Abschuss zu
kompensieren.
Sollte dies nicht erreicht werden können, wäre am Ende dieses Jahres über eine
Neuverteilung der Abschüsse für 2013 oder sogar über Entscheidungen der Verlängerung von Begehungsscheinen kurzfristig zu entscheiden.
Ein weiteres Anliegen in den Begehungsscheinbezirken ist der Umgang mit den im
Wald tätigen Arbeitern und Waldbesuchern. Dies ist mit Blick auf die Vergangenheit
als grundsätzlich positive Entwicklung zu sehen, dennoch nicht abschließend zufriedenstellend.
Sachstandsbericht im selbstverwalteten Revier mit Jagdgästen im Revier
Nettersheim Wald
Im Revier Nettersheim Wald wird seit dem 01.07.2012 die Jagdausübung durch den
Forstbetrieb selbst durchgeführt. Hierzu ist ein Jagdaufseher eingestellt worden, um
die anfallenden Arbeiten im Revier zu erfüllen bzw. nach Vorgabe des Forstbetriebsbeamten zu steuern. Ferner ist eine seiner Hauptaufgaben die Begleitung, Einweisung und Betreuung von Jagdgästen. Obwohl die Übernahme des Jagdausübungsrechts zum 01.07.2012 ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt (Rotwildfreigabe bereits
ab 01.06.2012) war, ist zwischenzeitlich erkennbar, dass die beschlossenen und gewünschten Ziele einer ordnungsgemäßen und waldgerechten Jagdbewirtschaftung
möglich sind.
Um trotz des ungünstigen Übergangszeitpunktes den Abschussplan zu erfüllen, haben neben den Ansitzen, welche konzentriert auf 2 Tage die Woche stattfinden, bereits 2 Bewegungsjagden stattgefunden. Die Abschusserfüllung liegt bei 1/3 des Abschussplanes.
Bei der Abschusserfüllung waren die Bewegungsjagden erfolgreicher als die Einzelansitze.
Die nächste Bewegungsjagd findet Ende des Monats statt. Viele Jagdgäste sind
beim Abschuss noch zurückhaltend, weil die Angst besteht, etwas falsch zu machen.
4
Je mehr sich Jagdleitung und Gäste kennenlernen, verschwinden Berührungsängste.
Die Jagdgäste verteilen sich derzeit wie folgt:
12 Jagdgäste aus der Gemeinde Nettersheim
11 Jagdgäste aus dem Kreis Euskirchen
5 Jagdgäste aus dem Regierungsbezirk Köln
4 Jagdgäste von weiter außerhalb
1 Jagdgast aus Lettland
Zu beobachten ist, dass die Anzahl der Waldbesucher an Sonntagen zunimmt, welches von der Jagdleitung begrüßt wird.
gez. Pracht
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Bürgermeister