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Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in Kerpen-Türnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG hier: Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
03.02.17, 13:17
Aktualisiert
03.02.17, 13:17
Beschlusstext (Genehmigungsantrag der Fa. SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in Kerpen-Türnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG
hier: Stellungnahme)

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AUSZUG aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 06.12.2016 Drucksachen-Nummer: 616.16 TOP 7.4 Genehmigungsantrag der Fa. SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in Kerpen-Türnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG hier: Stellungnahme Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt einstimmig auf Antrag der SPD über die Abweichung von der im wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen (14. Änd.) festgelegten max. Nabenhöhe von 65m (Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat zu beraten und dort auch zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: einstimmig