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Beschlusstext (Sachstandsbericht zu den Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur hier: Erläuterungen durch die Kolpingstadt Kerpen 1. Bürgerzentrum/Sportplatz 1.1 Stand der erfolgten Ausschreibungen 1.2 Einhaltung des Terminplans 2. Gebäude am Marktplatz/Feuerw)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
08.02.17, 15:37
Aktualisiert
08.02.17, 15:37
Beschlusstext (Sachstandsbericht zu den Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur
hier: Erläuterungen durch die Kolpingstadt Kerpen
1. 	Bürgerzentrum/Sportplatz
1.1 	Stand der erfolgten Ausschreibungen
1.2 	Einhaltung des Terminplans
2. 	Gebäude am Marktplatz/Feuerw) Beschlusstext (Sachstandsbericht zu den Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur
hier: Erläuterungen durch die Kolpingstadt Kerpen
1. 	Bürgerzentrum/Sportplatz
1.1 	Stand der erfolgten Ausschreibungen
1.2 	Einhaltung des Terminplans
2. 	Gebäude am Marktplatz/Feuerw)

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AUSZUG aus der 26. Sitzung des Bürgerbeirates Manheim vom 19.01.2017 TOP 1. Sachstandsbericht zu den Einrichtungen der Sozialen Infrastruktur hier: Erläuterungen durch die Kolpingstadt Kerpen 1. Bürgerzentrum/Sportplatz 1.1 Stand der erfolgten Ausschreibungen 1.2 Einhaltung des Terminplans 2. Gebäude am Marktplatz/Feuerwehrhaus 3. Kita Pusteblume Zu 1.: Herr Heuer, Heuer Faust Architekten, teilt mit, dass für das Bauvorhaben Bürgerzentrum/Sportplatz sowohl der Zeitplan als auch das Kostenbudget im Rahmen liegen. Gerade zu Beginn der Bauphase mussten einzelne Gewerke mehrfach ausgeschrieben werden. Dies führte zu Zeitverschiebungen, die allerdings inzwischen wieder aufgeholt wurden, so dass momentan das Bauvorhaben im Zeitrahmen liegt. Herr Heuer weist allerdings darauf hin, dass bei der Ausschreibung von weiteren Gewerken möglicherweise wieder damit zu rechnen ist, dass keine Angebote abgegeben werden. Herr Eßer fragt an, ob eine vorzeitige Inanspruchnahme des Kunstrasenplatzes möglich ist, auch wenn das Bürgerzentrum einschließlich der Vereinsräume noch nicht fertig gestellt ist. Herr Heuer teilt mit, dass ohne Fertigstellung der Zuwegung und Sanitäranlagen grundsätzlich eine Genehmigung aus bauordnungsrechtlicher Sicht (z.B. unter Beachtung der Bestimmungen der Baugenossenschaft, versicherungsrechtlicher Belange) nicht erteilt werden kann. Ob seitens der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird liegt nicht in seiner Entscheidung. Zu 2.: Frau Fischenich teilt mit, dass seitens der Kolpingstadt Kerpen und RWE Einvernehmen darüber besteht, dass die Gemeinbedarfsfläche im Zentrum von Manheim-neu, die bisher weder der Stadt noch der Kirchengemeinde zugeordnet worden sind, von der Verwaltung zum Bau des Gebäudes am Marktplatz/Feuerwehrhaus erworben werde. Für das geplante Bauvorhaben im Zentrum stehen dann 1.351 m² zur Verfügung. Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um mögliche Flächen handelt die für Stadtplätze o.ä. vorgesehen sind. Zu 3.: Herr Giesen teilt mit, dass zum Kindergartenjahr 2018/19 eine dritte Gruppe an der Kita Pusteblume in Betrieb gehen soll. Einzelheiten zu diesem Projekt gehen aus der diesbezüglichen Vorlage für den nächsten Jugendhilfeausschuss hervor. Herr Giesen weist noch darauf hin, dass die Kosten für den Bau der 3. Gruppe seitens RWE Power im Rahmen eines „Investorenmodells“ durch den Verkaufs der Grundstücke auf dem sog. freien Markt gedeckt werden, d.h. das Budget der Umsiedlung der sozialen Infrastruktur ist hiervon nicht betroffen. Beschluss der Sitzung des Bürgerbeirates Manheim vom 19.01.2017 Seite 2