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Beschlusstext (Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
20.02.17, 09:34
Aktualisiert
20.02.17, 09:34
Beschlusstext (Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir
hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB)

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AUSZUG aus der 14. Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2016 Drucksachen-Nummer: 4.16 TOP 7.2 Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig:  den Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB aufzuheben,  den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen,  die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Der Aufhebungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir. Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt: im Westen durch die Golzheimer Straße im Norden durch die Broichstraße im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße im Süden durch das Buirer Fließ Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt. Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4. Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan (s. Anlage der Vorlage), der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben zu gewährleisten, aber auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2016 Seite 2