Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
20.02.17, 09:34
Aktualisiert
20.02.17, 09:34
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 14. Sitzung des Stadtrates
vom 23.02.2016
Drucksachen-Nummer: 4.16
TOP 7.2
Bebauungsplan BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße",
Stadtteil Buir
hier: Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB und § 1 (8) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der
Kolpingstadt Kerpen einstimmig:
den Bebauungsplan BU Nr. 4 „Broichstraße“ und seine o.g. Änderungen gem. § 2 (1)
BauGB und § 1 (8) BauGB aufzuheben,
den Aufhebungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen,
die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Der Aufhebungsbereich befindet sich am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Buir.
Der Aufhebungsbereich des Bebauungsplanes BU Nr. 4 „Broichstraße“ wird begrenzt:
im Westen durch die Golzheimer Straße
im Norden durch die Broichstraße
im Osten durch den Voigtplatz und die Gerart-von- Bure Straße
im Süden durch das Buirer Fließ
Zwischen Golzheimer Straße und der Straße „Hinter den Hooven“ wurde der Bebauungsplan
Nr. 4 durch den Bebauungsplan BU 223 „Hoover Diggen“ ersetzt.
Im östlichen Teil der Gerart-von-Bure Straße gelten die 1. und 3. Änderung, zwischen
Voigtplatz und Broichstraße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes BU 4.
Die Abgrenzung des Aufhebungsbereiches ist dem Übersichtsplan (s. Anlage der Vorlage), der
Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Aufhebung des am 09.04.1970 rechtsverbindlich gewordenen
Bebauungsplanes BU Nr. 4 sowie der rechtsverbindlichen 1. Änderung und 3. Änderung ist, eine
planungsrechtliche Sicherheit in der Beurteilung zukünftiger Vorhaben zu gewährleisten, aber
auch um diesen eine Bebauung entsprechend der zur Zeit geltenden Rechtsvorschriften zu
ermöglichen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2016
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