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Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Steinchen“ im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
133 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
05.04.12, 18:06
Aktualisiert
07.04.12, 14:04
Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes 
„Am Steinchen“ im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes 
„Am Steinchen“ im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 02.03.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-13/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes „Am Steinchen“ im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Sachdarstellung: Bereits seit mehreren Jahren gibt es Überlegungen zur Beplanung des Gewerbegebietes „Am Steinchen“. Der seinerzeit gegründete Arbeitskreis „Gewerbegebiet“ hat die Planungen in der Vergangenheit unterstützt und vorangetrieben. Nach diversen Gesprächen mit den Investoren sowie Abstimmungsgesprächen mit der Bezirkesregierung Köln kann nunmehr mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens begonnen werden. Hierzu hat der Arbeitskreis Gewerbegebiet in seiner Sitzung am 01.02.2012 dem Ausschuss empfohlen, die Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Basis des Vorentwurfes zu beschließen. Eine Änderung ist erforderlich, da im nördlichen Teilbereich des Plangebietes derzeit noch Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Hier sollen im Rahmen des Änderungsverfahrens Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen entstehen. Südlich hiervon sind derzeit noch gewerbliche Bauflächen dargestellt, die zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ ausgewiesen werden sollen. Die entsprechende notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich kann im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung ist dieser Anlage als Anlage beigefügt. Weiterhin ist ein Entwurf des Gestaltungsplanes beigefügt. Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung konnten bis zum Versand dieser Einladung nicht fertig gestellt werden und sind folglich nicht beigefügt. Drucksache VL-13/2012 Seite - 2 - Die Verwaltung erfragt zzt. gemäß § 34 LPIG die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Finanzielle Auswirkungen: Für das Bauleitplanverfahren entstehen keine finanzielle Auswirkungen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“. Der Bürgermeister