Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
133 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
05.04.12, 18:06
Aktualisiert
07.04.12, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 02.03.2012
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-13/2012
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes
„Am Steinchen“ im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Sachdarstellung:
Bereits seit mehreren Jahren gibt es Überlegungen zur Beplanung des Gewerbegebietes
„Am Steinchen“. Der seinerzeit gegründete Arbeitskreis „Gewerbegebiet“ hat die Planungen in der Vergangenheit unterstützt und vorangetrieben.
Nach diversen Gesprächen mit den Investoren sowie Abstimmungsgesprächen mit der
Bezirkesregierung Köln kann nunmehr mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens begonnen werden.
Hierzu hat der Arbeitskreis Gewerbegebiet in seiner Sitzung am 01.02.2012 dem Ausschuss empfohlen, die Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Basis des Vorentwurfes zu beschließen.
Eine Änderung ist erforderlich, da im nördlichen Teilbereich des Plangebietes derzeit noch
Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Hier sollen im Rahmen des Änderungsverfahrens Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen entstehen. Südlich hiervon sind derzeit noch gewerbliche Bauflächen dargestellt, die zukünftig
als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ ausgewiesen werden sollen.
Die entsprechende notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich
kann im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie die dazugehörige Begründung ist dieser
Anlage als Anlage beigefügt. Weiterhin ist ein Entwurf des Gestaltungsplanes beigefügt.
Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung konnten bis zum Versand dieser Einladung
nicht fertig gestellt werden und sind folglich nicht beigefügt.
Drucksache VL-13/2012
Seite - 2 -
Die Verwaltung erfragt zzt. gemäß § 34 LPIG die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bauleitplanverfahren entstehen keine finanzielle Auswirkungen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutungsplanes im Parallelverfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet „Am Steinchen“.
Der Bürgermeister