Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
979 kB
Datum
15.03.2012
Erstellt
05.04.12, 18:06
Aktualisiert
07.04.12, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
BEGRÜNDUNG ZUR
34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
DER GEMEINDE LANGERWEHE
„GEWERBEGEBIET“
GEMEINDE LANGERWEHE – ORTSLAGE LANGERWEHE
- VORENTWURF -
STAND: FEBRUAR 2012
GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
Inhalt
1
2
DERZEITIGE STÄDTEBAULICHE SITUATION
1.1
Räumlicher Geltungsbereich ...................................................................................................................................................... 2
1.2
derzeitige Nutzung, Beschreibung des Plangebietes ................................................................................................................. 2
2
ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
3
3
PLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
3
3.1
Beurteilung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung ...................................................................................................... 3
3.2
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplans .................................................................................................................... 4
3.3
Landschaftsplan/ Schutzgebiete ................................................................................................................................................ 5
4
5
BESCHREIBUNG DER PLANUNG
4.1
Beschreibung des Vorhabens .................................................................................................................................................... 5
4.2
Erschließung .............................................................................................................................................................................. 5
4.3
FREIRAUMKONZEPT................................................................................................................................................................ 5
5
5
DARSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
5.1
Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauNVO) ................................................................. 5
5.2
Gemischte Bauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauNVO) ........................................................ 6
5.3
Gewerbliche Bauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauNVO) ..................................................... 6
5.4
Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
BauNVO) .................................................................................................................................................................................... 6
5.5
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) ............................. 7
5.6
Grünflächen, hier: Versickerungsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) .......................................................................................... 7
6
7
7
AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
6.1
Beurteilung des Ergänzungsstandortes/ Standortalternativen ................................................................................................... 7
6.2
Auswirkungen auf die Umwelt .................................................................................................................................................... 8
8
VERFAHRENSSTAND
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: FEBRUAR 2012
1
GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
1
1.1
DERZEITIGE STÄDTEBAULICHE SITUATION
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Hauptortes Langerwehe der Gemeinde Langerwehe. Begrenzt wird das
Plangebiet im Norden und Osten von der B 264, im Süden werden die drei südlich der Hauptstraße gelegenen Einzelhandelsbetriebe mit einbezogen. Im Westen wird das Gebiet von dem Feldweg östlich des Gewerbebetriebes
Schein und weiter im Norden vom Mühlenweg begrenzt. Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung hat insgesamt eine Größe von 14,29 ha.
Abbildung 1: Luftbildausschnitt des Plangebietes
1.2
derzeitige Nutzung, Beschreibung des Plangebietes
Lediglich die Flächen südlich der Hauptstraße sind bereits mit Einzelhandelsbetrieben sowie den dazugehörigen Nebenanlagen bebaut. Die Flächen nördlich der Hauptstraße werden derzeit ackerbaulich genutzt. Ganz
im Norden verläuft eine Hochspannungstrasse.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: FEBRUAR 2012
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GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
2
ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG
Bereits seit mehreren Jahren gibt es in der Gemeinde Langerwehe Überlegungen zur Beplanung der oben vorgestellten Fläche. Diese Planungen werden durch den Arbeitskreis Gewerbegebiet gestützt, der die Ansiedlung eines
Gewerbegebietes unterstützt.
Daneben sieht die Gemeinde Langerwehe vor, den Einzelhandelsbesatz vor Ort zu stärken um die Versorgung der
Bevölkerung langfristig zu sichern. Die Gemeinde Langewehe beabsichtigt die Ansiedlung eines LebensmittelVollsortimenters in Ergänzung zum einzigen zentralen Versorgungsbereich (Hauptzentrum) der Gemeinde. Innerhalb dieses zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) sind keine geeigneten Flächen zur Ansiedlung mehr vorhanden.
Im Einzelhandelskonzept wird die zur Ansiedlung vorgesehene Fläche als Ergänzungsstandort ausgewiesen. Daneben möchte ein in der Gemeinde ansässiger Einzelhändler seinen Betrieb erweitern und den Hauptsitz des Unternehmens mit vier Filialen in das Gemeindegebiet verlegen. Der Einzelhändler verfügt über eigene Flächen innerhalb des Plangebietes, die er hierzu entwickeln möchte. Daneben sollen hinsichtlich ihrer Lage verträgliche vorhandene Einzelhandelsstandorte gesichert werden.
Um nun die einzelnen Planung aufeinander abzustimmen und die städtebaulichen Zusammenhänge angemessen
zu berücksichtigen, soll für das gesamte Gebiet im ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.
Derzeit stimmen die Planungen nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans überein.
3
PLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
3.1
Beurteilung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan
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Im Regionalplan ist für den östlichen Teil des Plangebietes „Gewerbe- und Industriebereich“ (GIB) und für den
westlichen Teil des Plangebietes „AllgemeinerSiedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Im GIB wäre die
Ausweisung eines Sondergebietes für die Ansiedlung
von großflächigem Einzelhandel nicht zulässig, da dieser im Regionalplan auf den ASB beschränkt ist.
Die zur Ansiedlung des Vollsortimenters vorgesehene
Fläche kann als im ASB gelegen betrachtet werden. Der
Regionalplan weist eine zeichnerische Unschärfe auf.
Bei der Beurteilung, wo genau die „zeichnerische“ Grenze verläuft, kann man sich an natürlichen Grenzen orientieren. An der Stelle der zeichnerischen Grenze kann
keine natürliche Grenze ausgemacht werden. Von daher
kann als Grenze des ASB zum GIB die L 12 angesehen
werden. Demnach würde das zur Ansiedlung vorgesehene Gebiet noch im ASB liegen.
Auch die tatsächlich vorhandenen Nutzungen können
zur Beurteilung der Grenze beitragen. Die Wohnbebauung ist von Westen her inzwischen sehr nah an den GIB
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GEMEINDE LANGERWEHE
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ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
herangerückt. Daher ist in diesem Bereich die Entwicklung des GIBs bereits stark eingeschränkt und kann nicht
mehr zur Ansiedlung stark imitierender Betriebe in Betracht gezogen werden. Daher macht es Sinn, diesen Bereich
gedanklich dem ASB zuzuschlagen und hier auch andere verträgliche Nutzungen, wie z.B. den Einzelhandel, zuzulassen.
In einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln am 24.11.2011 wurde bestätigt, dass die gedankliche
Verschwenkung des ASBs mit dem Ziel der Einbeziehung der geplanten Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ als den Zielen der Raumordnung entsprechend betrachtet wird. Eine Regionalplanänderung ist demnach nicht erforderlich.
Die geplanten Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen liegen im Bereich des ASB, die geplanten gewerblichen Bauflächen im Bereich des GIB. Demnach ist auch hier eine Anpassung an die Ziele der Raumordnung gegeben.
3.2
Derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplans
Im derzeitigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe ist noch nicht der gesamte Bereich der im Änderungsverfahren überplanten Fläche beplant. Im nördlichen Teilbereich werden derzeit noch Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Hier sollen im Rahmen der 34. Änderung Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen entstehen. Südlich hiervon sind auf den Flächen der künftigen Sonderbaufläche für den Einzelhandel derzeit gewerbliche Bauflächen dargestellt. Die im Norden dargestellte Hochspannungstrasse sowie die
dargestellten Verkehrsflächen bleiben unberührt.
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
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3.3
Landschaftsplan/ Schutzgebiete
Im Bereich der Flächennutzungsplanänderung liegen keine Schutzgebiete vor. Westlich des Plangebietes sowie nördlich der B 264 liegen zwei Landschaftsschutzgebiete.
4
4.1
BESCHREIBUNG DER PLANUNG
Beschreibung des Vorhabens
Für die Gesamtentwicklung des Rahmenplangebietes ist vorgesehen, einen verträglichen Übergang von den
Wohngebieten in Langerwehe zu dem Gewerbegebiet zu schaffen. Dazu wird das Gebiet in Wohngebiete, Mischgebiet, Sondergebiet für den Einzelhandel und Gewerbegebiet gegliedert. Detailplanungen zu den Wohn-, Mischund Gewerbegebieten bestehen noch nicht und werden in nachfolgenden Bebauungsplänen geregelt.
4.2
Erschließung
Die Anbindung des Plangebiets ist über die bestehenden Verkehrswege gegeben. Die innere Erschließung erfolgt
über den Ausbau bestehender Feldwege. Hierzu werden teilweise Flächen der angrenzenden Grundstücke in Anspruch genommen. Die Haupterschließung des neuen Gewerbegebietes soll über eine auszubauende Straße von
der Hauptstraße aus, gegenüber der Anbindung des bestehenden Gewerbegebietes, erfolgen. Die Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen werden zudem vom Mühlenweg aus erschlossen. Von der L 12 aus erfolgt nur
eine Zufahrt in das Rahmenplangebiet (Parkplatz Vollsortimenter), um den Verkehrsfluss hier nicht zu stören.
Das Plangebiet ist bereits an den ÖPNV angebunden. Auf der Hauptstraße befindet sich auf Höhe des bestehenden Aldi-Marktes eine Bushaltestelle, die das Plangebiet gesamtgemeindlich anbindet.
Die Hauptstraße ist bislang für Fußgänger und Radfahrer wenig attraktiv. Deshalb soll im Zuge der Erweiterung der
Siedlungsflächen eine alternative Route für den Fuß- und Radverkehr ausgebaut werden. Diese soll entlang der
Achse der Jakob-Schmitz-Straße/ Am Steinchen in das neue Gebiet hinein geführt werden.
4.3
FREIRAUMKONZEPT
Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft eine Hochspannungstrasse zu einem Umspannwerk, die von der
Bebauung freigehalten wird. Hier können ggf. die auf Bebauungsplanebene erforderlichen Ausgleichsflächen angeordnet werden. Am Mühlenweg südlich des Umspannwerks sollen bei Eignung der Böden die notwendigen Versickerungsflächen angelegt werden. Somit wird gleichzeitig ein Übergang von der Bebauung zum Außenbereich hergestellt.
5
DARSTELLUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS
5.1
Wohnbauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauNVO)
Im Übergang zu den bislang im FNP als Wohnbaufläche ausgewiesenen und bereits bebauten Gebieten an der
Barbarastrasse sowie an der Kreuzung Mühlenweg/ Am Steinchen sollen entlang des Mühlenweges weitere Wohnbauflächen entstehen. Somit kann eine Verbindung zwischen den beiden vorgenannten Flächen hergestellt werden
und eine Abrundung der Wohnnutzung an dieser Stelle des Gemeindegebietes erfolgen.
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GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
5.2
Gemischte Bauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauNVO)
Im Übergang von den Wohnbauflächen zu den gewerblichen Bauflächen ist eine gemischte Baufläche vorgesehen.
Hier sind neben einer Wohnnutzung auch das Gewerbegebiet ergänzende Nutzungen vorstellbar. Möglich wäre
hier zum Beispiel die Ansiedlung von Büros, nicht unwesentlich störenden Gewerbebetrieben oder kleinflächigen
Einzelhandelsbetrieben.
5.3
Gewerbliche Bauflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauNVO)
Bereits seit mehreren Jahren bemüht sich die Gemeinde Langerwehe, im bereits ausgewiesenen Gewerbegebiet
sowie auf den daran nördlichen Flächen Gewerbebetriebe anzusiedeln. Dazu wurde vor einigen Jahren der Arbeitskreis Gewerbegebiet gegründet, der hier maßgeblicher Akteur ist.
Mit dem nun konkreten Vorhaben der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben auf der Fläche an der Kreuzung der
Hauptstraße und der Knotstraße kann ein erster Schritt zur Realisierung dieser Planung erfolgen. Hierdurch wird
der Standort für Interessenten deutlich attraktiver, eine Erschließung des Gebietes kann begonnen werden. Da für
diese Planung aber bereits im FNP als gewerbliche Fläche ausgewiesene Bereiche in Anspruch genommen werden, soll das Gewerbegebiet nach Norden ausgedehnt werden.
Auf diesen nördlich an das Sondergebiet für den Einzelhandel angrenzenden Flächen wäre eine Ergänzung von
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten1 denkbar. Diese Flächen sind durch die heranrückende Wohnbebauung nicht
uneingeschränkt als Gewerbeflächen geeignet. In den nachfolgenden Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist hier eine Gliederung des Gewerbegebietes unter immissionsschutzrechtlichen Aspekten vorzunehmen.
Denkbare Sortimente wären hier:
- Bettwaren, Möbel, Lampen
- Baumarktsortimente, Tapeten, Bodenbeläge, Garten, pflanzen
- Teppiche
- Elektrogroßgeräte
- Fahrräder und Zubehör,
- Camping
- Zoologischer Bedarf
Derzeit gibt es bereits Interessenten, die hier einen Autoteilehandel samt Bürogebäuden errichten möchten. Eine
Ergänzung durch gewerbliche Betriebe ist vorgesehen.
5.4
Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauNVO)
Die bislang unbebauten Flächen an der Kreuzung der Hauptstraße und der Knotstraße sollen als Sonderbaufläche
für den Einzelhandel ausgewiesen werden. Hier sollen künftig auch großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt
werden. Derzeit ist hier ein Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.500 m² Verkaufsfläche sowie ein Drogeriemarkt mit
ca. 650 m² Verkaufsfläche geplant. Gegebenenfalls findet auch eine Ergänzung durch kleinteiligen Einzelhandel
statt.
Die Sondergebietsflächen südlich der Hauptstraße sollen im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans mit
geändert werden. Derzeit ist diese Fläche als Gewerbegebietes dargestellt, was jedoch nicht mehr der tatsächli1
BBE 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept, S. 79.
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BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
ZUR 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS DER GEMEINDE LANGERWEHE „GEWERBEGEBIET“
chen Nutzung entspricht. Hier sind ein Aldi, ein Tierfuttergeschäft und ein Modemarkt angesiedelt, die in ihrem Bestand erhalten werden sollen. Diese derzeit kleinflächige Einzelhandelsbetriebe könnten dem Willen der Gemeinde
nach aber in die Großflächigkeit wachsen, da diese zusammen mit der nördlichen Fläche einen einheitlichen
Standort darstellen. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte in diesem Fall die Anpassung des verbindlichen Bauleitplans erfolgen. Durch die Darstellung im Flächennutzungsplan ergibt sich noch nicht der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ sollen somit kleinflächige als auch großflächige Einzelhandelsbetriebe zulässig sein. Die Größenordnung der Betriebe wird auf maximal 1.500 m² Verkaufsfläche je Vorhaben beschränkt. Somit wird hier auch die Ansiedlung eines Vollsortimenters ermöglicht, der die bisherige Versorgungssituation in Langerwehe deutlich verbessern kann (vgl. Kapitel 6.1). Warenhäuser größerer Art sollen hier
jedoch nicht zulässig sein, da diese der Zentralität Langerwehes nicht entsprechen würden und von Ihnen eine
Schädigung zentraler Versorgungsbereiche der Nachbarkommunen ausgehen könnte.
Im östlichen Gewerbegebietsteil (außerhalb des Änderungsbereiches) hingegen bleiben auch die bestehenden
Einzelhandelsbetriebe als Gewerbegebiet überplant. Diese liegen in keinem Zusammenhang zum eigentlichen
Siedlungsbereich und sind von Gewerbebetrieben umgeben, so dass hier keine integrierte Lage gegeben ist. Die
fußfläufige Erreichbarkeit ist hier ebenfalls nicht mehr gegeben. Des Weiteren sind diese Flächen auch in immissionsrechtlicher Sicht für eine gewerbliche Nutzung geeignet und sollen somit für diese Nutzungen vorgehalten bleiben.
5.5
Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge (§ 5 Abs. 2 Nr. 3
BauGB)
Die bestehende Darstellung der Hauptstraße als Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge bleibt bestehen.
5.6
Grünflächen, hier: Versickerungsflächen (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)
Falls eine Eignung der Böden vorliegt sollen die neu beplanten Flächen an eine zentrale Versickerungsanlage angeschlossen werden. Hierfür wird die Fläche am Mühlenweg gewählt, die aufgrund der Topographie die beste Eignung hierfür vermuten lässt.
6
6.1
AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Beurteilung des Ergänzungsstandortes/ Standortalternativen
Im Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept der Gemeinde Langerwehe2 werden neben dem Hauptzentrum der
Gemeinde, das den einzigen zentralen Versorgungsbereich darstellt, drei mögliche Ergänzungsstandorte vorgeschlagen.
- Östlicher Randbereich der Ortsmitte3
- Nördlicher Randbereich der Ortsmitte4
2
BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe.
BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 67.
4 BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 68.
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GEMEINDE LANGERWEHE
BEGRÜNDUNG - VORENTWURF
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- Entwicklungsfläche „Am Schießberggraben“5
Die Fläche „Am Schießgraben“ ist für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit 2.700 m² viel zu klein. Die erforderliche Nutzfläche sowie die dazugehörigen Stellplatzflächen können hier nicht untergebracht werden. Hier
könnten kleinteilige Märkte oder ergänzende Bereiche wie Dienstleister etc. angesiedelt werden. Weiterhin wäre
diese Fläche für Nutzungen aus dem Bereich Gesundheit, Gesundheitsdienstleistungen oder Gastronomie geeignet.
Die Potentialfläche im nördlichen Randbereich liegt mit einer Entfernung von 750 m zum Ortszentrum zwar näher
am zentralen Versorgungsbereich, weist aber städtebaulich weniger Zusammenhänge zu diesem auf. Zwischen der
Potentialfläche und dem Ortszentrum sind keine weiteren Einzelhandelsbetriebe ansässig. Entlang der Luchemer
Straße, die das Gebiet erschließt, sind nur Wohngebäude vorhanden.
Die Fläche im östlichen Randbereich der Ortsmitte (Eckgrundstück Hauptstraße/ Knotstraße) ist die hier zur Ansiedlung vorgesehene und wird auch von der BBE präferiert. In unmittelbarere Umgebung sind bereits Einzelhandelsnutzungen angesiedelt (Aldi, Robert Ley, Der Tierfreund, Möbel Herten, eine Tankstelle, Dursty). Einzelne dieser Betriebe sollen im FNP neben der Erweiterungsfläche als Sonderbaufläche ausgewiesen werden, um mögliche
Erweiterungsoptionen in Zukunft nicht zu blockieren. Fußläufig ist das 830 m entfernte Zentrum Langerwehes gut
erreichbar, auch mit dem Kfz ist die Fläche bereits jetzt durch die L 12 bzw. Hauptstraße sehr gut erschlossen.
Die bisherige Versorgungssituation in Langerwehe ist laut Aussage des Einzelhandelskonzeptes unzureichend. In
Langerwehe selbst sind nur drei Lebensmitteldiscounter (alle kleinflächig) und ein Vollsortimenter ansässig, dessen
Verkaufsfläche mit rund 900 m² nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne Märkte entspricht.6 Insgesamt
besteht in den nahversorgungsrelevanten Sortimenten in Langerwehe bisher ein Defizit. Bei einem Kaufkraftpotential von ca. 40 Mio. € für nahversorgungsrelevante Sortimente steht ein Umsatz von nur ca. 26,3 Mio. € entgegen.
Daraus folgt, dass ca. 13,8 Mio. € an Kaufkraft, sprich 40%, in andere Kommunen abfließen. Durch die Planung
können diese Kaufkraftabflüsse nun in Langerwehe gebunden werden, die Nahversorgungssituation wird deutlich
verbessert. Über die Knotstraße (L 12, K 27) sind auch die neuen Wohngebiete im Süden Langerwehes sowie der
Ortsteil Schlich an die Einzelhandelsbetreibe angebunden. In Schlich selbst wird die Versorgungssituation als unzureichend beschrieben, hier ist nur ein Lebensmittler mit rund 100 m² Verkaufsfläche vorhanden. Somit wird die Versorgungssituation auch in diesem Ortsteil durch den Standort verbessert.
6.2
Auswirkungen auf die Umwelt
Durch die Planung werden wahrscheinlich Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Diese werden im weiteren Verfahren in einem gesonderten Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ermittelt, gewertet und gewichtet. Nach derzeitigem Stand wird hier zum einen von Auswirkungen durch die Versiegelung auf Boden, Wasser, Klima ausgegangen
sowie von Auswirkungen auf den Menschen, insbesondere durch die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen.
7
VERFAHRENSSTAND
Zunächst soll der Aufstellungsbeschluss für die 34. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Langerwehe gefasst werden. Im nächsten Schritt erfolgt dann die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB
und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
5
BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe, S. 64.
BBE Handelsberatung 2010: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Gemeinde Langerwehe. S. 44.
VDH PROJEKTMANAGEMENT GMBH ERKELENZ
STAND: FEBRUAR 2012
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