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Beschlusstext ( Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" hier: Neubau eines Begegnungszentrums in Sindorf sowie Sportplätze Kerpen und Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
20.02.17, 09:34
Aktualisiert
20.02.17, 09:34
Beschlusstext (
Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"
hier: Neubau eines Begegnungszentrums in Sindorf sowie Sportplätze Kerpen und Horrem)

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AUSZUG aus der 14. Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2016 Drucksachen-Nummer: 110.16 TOP 16 b Förderanträge im Rahmen des Sonderprogramms des Landes NordrheinWestfalen "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" hier: Neubau eines Begegnungszentrums in Sindorf sowie Sportplätze Kerpen und Horrem Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, für das Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen (MBWSV) Förderanträge zu stellen Die Förderung beträgt 90% der förderfähigen Kosten, der kommunale Eigenanteil beläuft sich auf 10%. Für folgende Projekte sollen Förderanträge gestellt werden: a) „Neubau der AWO-Begegnungsstätte in Sindorf b) „Bau des Sportzentrums Kerpen“ c) „Sanierung der Sportanlage Graf-Berghe-von Trips-Stadion Kerpen Horrem“