Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
17.02.17, 13:18
Aktualisiert
17.02.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 26.01.2017
Drucksachen-Nummer: 34.17
TOP 11.
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Jugendhilfeausschusses
hier: Anträge der Fraktion SPD und DIE LINKE
Wie Herr Krüll zu Beginn der Beratung erläutert, nahm die SPD-Fraktion die Beschlussfassungen
des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2016 und des Rates der Kolpingstadt Kerpen vom
20.12.2016 zum Standort “Gleisdreieck Horrem“ für die Errichtung einer Kindertagesstätte zum Anlass für ihren vorliegenden Antrag.
Während sich der Jugendhilfeausschuss am 24.11.2016 gegen den Standort “ Gleisdreieck Horrem“
aussprach, hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 20.12.2016 neben dem Standort “Sandweg“ in
Horrem vorsorglich auch den Standort “Gleisdreieck“ in Horrem beschlossen.
Die Verwaltung erläutert eingehend die Rechte und Pflichten des Jugendhilfeausschusses sowie
des Rates der Kolpingstadt Kerpen und seiner übrigen Gremien. Danach hat der Rat einer Stadt/
Gemeinde den kommunalrechtlichen Normen NRW entsprechend das Recht, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen entgegen einer Empfehlung eines ihm angehörigen Gremiums
zu beschließen.
Die hier diskutierten Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2016 und des Rates der
Kolpingstadt Kerpen vom 20.12.2016 entsprechen insofern den rechtlich begründeten Regeln einer
demokratischen Entscheidungsfindung.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Nach einer intensiven Diskussion wird der von Frau Flesch gestellte Geschäftsordnungsantrag
auf Schluss der Debatte angenommen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen (4/CDU, 1/Grüne, 1/Linke, 3/Freie Träger der Jugendhilfe)
3 Nein-Stimmen (3/SPD)