Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
17.02.17, 13:18
Aktualisiert
17.02.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom 26.01.2017
TOP 2. Einwohner/innen-Fragestunde
Zu TOP 6 der heutigen Tagesordnung:
“Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen
hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion Die LINKE“
Herr Schlömer aus Kerpen-Buir stellt die Fragen, inwieweit es rechtmäßig ist, die Vergütung
der Vertretungskräfte von Kita-Leitungen nicht gemäß den Maßgaben im aktuellen Tarifvertrag
anzupassen, inwieweit ohne eine tarifvertragskonform organisierte Vertretungsregelung eine
weitgehend reibungslose Aufgabenbewältigung in einer Kindertageseinrichtung erfolgen kann
und inwieweit unter diesen Umständen qualifiziertes Personal auf Dauer gehalten werden
kann.
Die Verwaltung verweist hierzu auf ihre unter TOP 6 vorliegenden Erläuterungen, wonach das
gegenwärtige Haushaltssicherungskonzept näher bestimmte Abweichungen in der Umsetzung
von tarifvertraglichen Regelungen ausnahmsweise zulässt.
In diesem Zusammenhang fragt Frau Weiß aus dem Ortsteil Kerpen nach, wie solche, mit dem
Haushaltssicherungskonzept begründete Ausnahmeregelungen vereinbar sind mit parallel dazu
erfolgenden Beförderungen und Höhergruppierungen im übrigen Verwaltungsbereich.
Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler verweist darauf, dass die hier von der Kolpingstadt
Kerpen im gegenwärtigen Haushaltssicherungskonzept angewandte Ausnahmeregelung auch
der Rechtsauffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV NRW) entspricht. Dennoch
sagt Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler eine erneute Prüfung dieser Angelegenheit zu.