Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.02.17, 13:16
Aktualisiert
23.02.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur
vom 31.01.2017
Drucksachen-Nummer: 514.16
TOP 3.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von
Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten,
den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife;
Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen
Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass eine 25% Erhöhung der Gebühren für ortsansässige
Vereine grundsätzlich nicht vertretbar ist und die Vereinslandschaft zerstören könnte.
Mehrzweckhallen seien hinsichtlich der Gebührenberechnung nicht mit der Jahnhalle und
Erfthalle gleichzusetzen.
Eine von der Verwaltung veranschlagte Erhöhung von 100 % bei den Mietgebühren in den
Mehrzweckhallen Sindorf/Horrem/Blatzheim sei nicht zu verantworten.
Eine weitere Erhöhung für die Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und
Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes für die Fest-und Mehrzweckhallen sowie für
das soziokulturelle Zentrum soll entsprechend der Verwaltungsvorlage nicht erfolgen.
Die CDU-Fraktion führt aus, dass eine grundsätzliche Gebührenerhöhung vertretbar sei, man die
Gleichbehandlung der Mehrzweckhallen mit Jahnhalle und Erfthalle nicht unterstützen könne.
Sie weist darauf hin, dass für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine
Beispielrechnung für die Anmietung von einer Mehrzweckhalle durch ortsansässige Vereine
vorliegen müsse, um eine generelle Auswirkung der Gebührenerhöhung auf die
Vereinslandschaft nachvollziehen zu können.
Auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Anmietung von Mobiliar erläutert die Verwaltung, dass
Kosten nur dann entstehen, wenn zusätzliches Mobiliar ausgeliehen wird. Die Kosten entstehen
nicht für das in den angemieteten Hallen vorhandene Mobiliar.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Erhöhung in unterklassigen
Räumen (Nebenräume) mit 2 € je Stunde (ortsansässige Vereine) in keinem Verhältnis zum
Verwaltungsaufwand steht. Auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine
Gleichbehandlung der Mehrzweckhallen mit der Jahnhalle und Erfthalle nicht gewünscht.
Die Verwaltung erläutert, dass das Verhältnis der Kostenrechnung für die Nebenräume im
Verhältnis zu den Berechnungen für eine ganze Halle ausgewogen sein muss (2 €
Nebenraum/6,50 € Mehrzweckhalle bzw. 10,50 € Jahnhalle/Erfthalle – pro Stunde)
Herr Spürck erläutert, dass die Kommunalaufsicht auf deutlichen Veränderungen im Haushalt
besteht. Es müsse hinsichtlich der Gebühren für die Anmietung von Räumlichkeiten der
Kolpingstadt Kerpen Lösungen für die Erzielung von Mehreinnahmen geben.
Der Ausschuss für Sport Freizeit und Kultur beschließt,
1. dass die Gebühren der Mehrzweckhalle Horrem, der Mehrzweckhallen Sindorf und Blatzheim
nicht an die Gebühren der Jahnhalle angepasst werden,
2. dass dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung über die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen in Mehrzweckhallen, Jahnhalle und Erfthalle
Modellrechnungen typischer Nutzungsfälle vorgelegt werden (s. Anlage),
3. die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum Gebührenthema „Grillhütten“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltung
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 31.01.2017
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