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Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
23.02.17, 13:16
Aktualisiert
23.02.17, 13:16
Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) Beschlusstext (Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen;
hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; 

Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)

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AUSZUG aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 31.01.2017 Drucksachen-Nummer: 514.16 TOP 3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Kerpen, Nutzung des Inventars und der Grillhütten, den Einsatz der sachkundigen Aufsichtsperson sowie Sonderleistungen; hier: Satzungsüberarbeitung und Änderung der Gebührentarife; Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass eine 25% Erhöhung der Gebühren für ortsansässige Vereine grundsätzlich nicht vertretbar ist und die Vereinslandschaft zerstören könnte. Mehrzweckhallen seien hinsichtlich der Gebührenberechnung nicht mit der Jahnhalle und Erfthalle gleichzusetzen. Eine von der Verwaltung veranschlagte Erhöhung von 100 % bei den Mietgebühren in den Mehrzweckhallen Sindorf/Horrem/Blatzheim sei nicht zu verantworten. Eine weitere Erhöhung für die Privatpersonen und Vereine außerhalb des Stadtgebietes und Firmen innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes für die Fest-und Mehrzweckhallen sowie für das soziokulturelle Zentrum soll entsprechend der Verwaltungsvorlage nicht erfolgen. Die CDU-Fraktion führt aus, dass eine grundsätzliche Gebührenerhöhung vertretbar sei, man die Gleichbehandlung der Mehrzweckhallen mit Jahnhalle und Erfthalle nicht unterstützen könne. Sie weist darauf hin, dass für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eine Beispielrechnung für die Anmietung von einer Mehrzweckhalle durch ortsansässige Vereine vorliegen müsse, um eine generelle Auswirkung der Gebührenerhöhung auf die Vereinslandschaft nachvollziehen zu können. Auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Anmietung von Mobiliar erläutert die Verwaltung, dass Kosten nur dann entstehen, wenn zusätzliches Mobiliar ausgeliehen wird. Die Kosten entstehen nicht für das in den angemieteten Hallen vorhandene Mobiliar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Erhöhung in unterklassigen Räumen (Nebenräume) mit 2 € je Stunde (ortsansässige Vereine) in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht. Auch seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist eine Gleichbehandlung der Mehrzweckhallen mit der Jahnhalle und Erfthalle nicht gewünscht. Die Verwaltung erläutert, dass das Verhältnis der Kostenrechnung für die Nebenräume im Verhältnis zu den Berechnungen für eine ganze Halle ausgewogen sein muss (2 € Nebenraum/6,50 € Mehrzweckhalle bzw. 10,50 € Jahnhalle/Erfthalle – pro Stunde) Herr Spürck erläutert, dass die Kommunalaufsicht auf deutlichen Veränderungen im Haushalt besteht. Es müsse hinsichtlich der Gebühren für die Anmietung von Räumlichkeiten der Kolpingstadt Kerpen Lösungen für die Erzielung von Mehreinnahmen geben. Der Ausschuss für Sport Freizeit und Kultur beschließt, 1. dass die Gebühren der Mehrzweckhalle Horrem, der Mehrzweckhallen Sindorf und Blatzheim nicht an die Gebühren der Jahnhalle angepasst werden, 2. dass dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen in Mehrzweckhallen, Jahnhalle und Erfthalle Modellrechnungen typischer Nutzungsfälle vorgelegt werden (s. Anlage), 3. die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen zum Gebührenthema „Grillhütten“. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltung Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vom 31.01.2017 Seite 2